24h-Betreuung · Anbieter wählen

Worauf du bei einem
24h-Anbieter achten musst.

Der 24h-Markt in der Schweiz ist weniger reguliert als die Angehörigenspitex. Ein guter Anbieter erkennt sich an neun konkreten Vertrags- und Prozess-Merkmalen. Hier die Checkliste.

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Ruhiges Wohnzimmer einer Schweizer Wohnung am Vormittag mit Sessel, Bücherregal und Wolldecke
Marktstruktur

Drei Modelle dominieren den Schweizer Markt.

Vermittlungsagenturen mit eigenem Vertrag: die Agentur stellt die Betreuungsperson direkt an, rechnet Sozialversicherungen ab, organisiert Wechsel und Pikettdienst. Höchste Kosten (CHF 7 500 bis 11 800 pro Monat), höchste Sicherheit. Empfohlen, wenn die Familie keine Erfahrung mit Anstellung hat.

Selbstanstellung mit Care-Management: die Familie stellt die Betreuungsperson direkt an, bezahlt aber eine Schweizer Care-Management-Firma für die organisatorische Begleitung (Lohnabrechnung, Versicherungen, Vertretungssuche). Mittlere Kosten (CHF 5 800 bis 9 000 pro Monat), gute Mischung aus Kontrolle und Aufwand-Reduktion.

Reine Selbstanstellung: die Familie übernimmt alles selbst · Lohnabrechnung, Versicherungen, A1- Bescheinigung, Vertretung. Niedrigste Kosten möglich, aber hoher administrativer Aufwand und Risiko bei Krankheit oder Konflikt. Nur empfohlen, wenn die Familie HR- oder Buchhaltungs- Erfahrung hat.

Neun Prüfpunkte

Was ein seriöser Anbieter liefert.

01

Schweizer Arbeitsvertrag

Der Vertrag muss nach Schweizer Recht (OR) ausgestellt sein, mit klarer Wochenarbeitszeit, Lohn, Sozialversicherungen und Kündigungsfristen. Polnisch-deutsche Verträge nach polnischem Recht sind in der Schweiz nicht ohne Weiteres rechtmässig.

02

Sozialversicherungs-Abrechnung

AHV, IV, EO, ALV, BVG (oder Quellensteuer) und UVG müssen ausgewiesen sein. Wenn dir die Anbieter-Vermittlung diese Abrechnung nicht im Detail zeigt, ist das ein Warnsignal.

03

A1-Bescheinigung bei EU-Personal

Bei Betreuungspersonen aus EU-Ländern (typisch Polen, Rumänien, Slowakei) muss eine A1-Bescheinigung der Heimatländer-Sozialversicherung vorliegen, sonst entstehen Doppelbeiträge. Der Anbieter sollte das proaktiv organisieren.

04

Sprachliche Mindestkompetenz

Mindestens Niveau A2 Deutsch ist Standard. Bei demenzbetroffenen pflegebedürftigen Menschen sollte es B1 sein. Lass dir das mit einem Zertifikat oder dokumentierten Sprachtest belegen.

05

Pflegerische Qualifikation

Pflegeerfahrung allein reicht oft nicht. Anerkannte Pflegehelferin SRK, polnische 'Opieka' oder gleichwertige rumänische Ausbildungen sind Mindestvoraussetzung. Bei Behandlungspflege braucht es ergänzende Spitex-Fachpersonen.

06

Übergabe-Modell

Klassisch sind 2-Personen-Modelle mit zwei- bis dreiwöchigem Wechsel. Klär: wer fährt mit, wer ersetzt bei Krankheit, wer übergibt schriftlich Pflegeplan, Medikamentenstand, Notfallkontakte.

07

Care-Management

Eine zentrale Bezugsperson beim Anbieter, die regelmässig die Situation kontrolliert, mit der Familie kommuniziert und bei Konflikten oder Pflege-Verschlechterung interveniert. Ohne ist das Risiko hoch.

08

Notfall-Pikettdienst

Wer ist erreichbar, wenn die Betreuungsperson nachts ausfällt? Innerhalb welcher Frist kommt Ersatz? Schriftlich klären, idealerweise 4-Stunden-Garantie für Schweizer Vertretung.

09

Kündigungsfristen beidseitig

Faire Kündigungsfristen für Familie und Betreuungsperson. Im Todesfall der pflegebedürftigen Person muss eine sofortige Auflösung möglich sein, ohne lange Restlohn-Verpflichtung.

Red Flags

Warnsignale bei der Anbieter-Wahl.

Wenn ein Anbieter eines oder mehrere dieser Merkmale aufweist, geh weiter. Das Risiko ist nicht abstrakt: bei einem Unfall oder einer Steuer- oder Aufenthalts-Prüfung haftet die Familie.

  • Tarife unter CHF 4 500 pro Monat · faktisch nicht legal kalkulierbar
  • Keine schriftliche Auskunft zu A1-Bescheinigung und Sozialversicherungen
  • Druck zu Vertragsabschluss innerhalb weniger Stunden
  • Keine Möglichkeit, die zugewiesene Betreuungsperson vorab kennenzulernen
  • Keine schriftlichen Übergabe-Protokolle zwischen Wechseln
  • Vermittlungs-Fee, die separat versprochen wird (oft als 'einmalig' getarnt)
  • Keine VAT-Nummer oder Schweizer Geschäftssitz angegeben
Vorgehen

In sieben Schritten zur 24h-Betreuung.

  1. Pflegestufe einschätzen lassen · BESA / RAI durch die Spitex oder eine Pro-Senectute-Beratung. Mehr unter Pflegestufen.
  2. Hilflosenentschädigung beantragen · falls noch nicht erfolgt. Stufe mittel oder schwer ist häufig erreichbar bei 24h-Bedarf.
  3. 2 bis 3 Anbieter anfragen · idealerweise Mischung aus Vermittlungsagentur und Selbstanstellung mit Care-Management.
  4. Vertrag mit Anwalt oder Pro-Senectute-Beratung prüfen · die neun Prüfpunkte oben durchgehen.
  5. Probelauf vereinbaren · viele Anbieter ermöglichen einen 14-tägigen Probeeinsatz mit Reduktion bei Nicht-Übernahme.
  6. Mit ergänzender Spitex koordinieren · Behandlungspflege weiterhin durch Pflegefachpersonen, parallele Anstellung der Live-In-Person.
  7. Erste 4 Wochen monitoren · Pflegetagebuch führen, mit Care-Management der Agentur abgleichen, bei Diskrepanzen frühzeitig intervenieren.
Kostenfrage

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