Wenn du in der Schweiz deine Eltern, deinen Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied pflegst, bist du nicht auf reine Liebesleistung angewiesen. Über sogenannte Angehörigenspitex-Anbieter lässt du dich anstellen, absolvierst einen Pflegehelferkurs, und wirst für die Stunden bezahlt, die du tatsächlich pflegst. Die Krankenkasse vergütet diese Stunden nach dem KVG, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Für 2026 liegt der von Anbietern publizierte Bruttolohn typischerweise zwischen CHF 30 und CHF 38 pro Stunde. Wer einen ausgebildeten Pflegehintergrund mitbringt, kommt vereinzelt auf bis zu CHF 45.
Was zahlen die einzelnen Anbieter?
Die folgende Übersicht stützt sich auf die offiziell auf den Anbieter-Webseiten oder in Medien-Berichten publizierten Tarife. Sie wurde am 15. November 2025 verifiziert.
Drei Anbieter (Carela, Pflegehero, Spitex24) publizieren ihre Tarife nicht öffentlich. Das ist nicht zwingend ein Warnsignal. Carela bietet zum Beispiel einen eigenen Lohnrechner auf seiner Website an. Es bedeutet aber, dass du den Stundenlohn vor Vertragsabschluss explizit erfragen solltest und dir die Antwort schriftlich geben lässt.
Wovon dein effektiver Stundenlohn abhängt
1. Anbieter und Kanton
Der Stundenlohn variiert primär zwischen Anbietern, weniger zwischen Kantonen. Die kantonale Restfinanzierung (also der Anteil, den der Kanton zusätzlich zum KVG-Tarif übernimmt) fliesst nicht direkt in deinen Lohn, sondern in die Marge des Anbieters.
2. Ausbildung und Pflegehelferkurs
Ohne Pflegehelferkurs darfst du als Angehörige keine Krankenkassen-vergüteten Pflegestunden abrechnen. Praktisch alle Anbieter setzen voraus, dass du diesen Kurs binnen 12 Monaten absolvierst. Manche übernehmen die Kurskosten (CHF 1 200 bis 2 600 je nach Träger), andere ziehen sie vom Lohn ab. Mehr zum Pflegehelferkurs.
3. Pflegestufe und Tätigkeitsmix
Der KVG-Tarif unterscheidet drei Pflegekategorien (KLV Art. 7a): Abklärung und Beratung, Untersuchung und Behandlung sowie Grundpflege. Als pflegende Angehörige decken die meisten primär die Grundpflege ab. Behandlungspflege ist deutlich höher vergütet, setzt aber eine Fachausbildung voraus.
4. Stundenumfang
Krankenkassen anerkennen pflegerische Stunden, nicht reine Anwesenheitsstunden. Wenn du täglich vier Stunden tatsächlich pflegerisch tätig bist, sind das im Jahr (abzüglich Ferien) rund 1 400 Stunden. Bei einem Stundenlohn von CHF 37.90 ergibt das einen Jahreslohn von rund CHF 53 000 brutto.
Worauf du beim Vertrag achten solltest
Bevor du unterschreibst, sind sechs Punkte relevant:
- Steht der Bruttolohn pro Stunde explizit im Vertrag, oder nur eine Lohn-Spanne?
- Sind Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, BVG, NBU) klar geregelt und in der Lohnabrechnung ausgewiesen?
- Übernimmt der Anbieter den Pflegehelferkurs?
- Wer trägt die Kosten für Verbrauchsmaterial, Anfahrt und allenfalls Weiterbildung?
- Welche Kündigungsfrist gilt, sowohl von Anbieter als auch von dir aus?
- Wer ist deine direkte Ansprechperson im Care-Management, und wie schnell ist sie erreichbar?
Pflegen ist Arbeit, kein Hobby
Pflegende Angehörige in der Schweiz leisten gemäss Pro-Senectute-Daten jährlich Pflegestunden im Umfang mehrerer Milliarden Franken. Dass es überhaupt Mechanismen gibt, diese Arbeit anstellungsähnlich zu vergüten, ist eine relativ junge Errungenschaft. Wenn du sie nutzt, ist das keine Bittstellerei. Du leistest etwas, das sonst über teurere Spitex oder Pflegeheim erbracht werden müsste.
Welcher Anbieter zu deiner Situation passt, hängt nicht nur vom Stundenlohn ab, sondern auch vom Care-Management, der kantonalen Verfügbarkeit und davon, wie eng die Zusammenarbeit organisiert wird. Alle Anbieter im Überblick.
Was Familien hier oft wissen wollen.
- Wer kann sich als pflegende Angehoerige anstellen lassen?
- Personen ueber 18 Jahren mit anerkanntem Pflegehelferkurs (SRK oder gleichwertig), die eine direkte verwandte Person pflegen, können sich bei einer Schweizer Angehoerigenspitex anstellen lassen. Die Anstellung ermöglicht KVG-Abrechnung der geleisteten Pflegestunden.
- Welche Voraussetzungen verlangen die Anbieter?
- Standardvoraussetzungen sind: anerkannter Pflegehelferkurs (oft vom Anbieter übernommen), ärztliche Verordnung der Pflege fuer die zu pflegende Person, direktes Verwandtschaftsverhaeltnis (Eltern, Kinder, Ehepartner), realistischer Pflegeumfang von mindestens 6 bis 8 Stunden pro Woche.
- Wie aktuell sind die Angaben in diesem Artikel?
- Stand: 2026-05-14. Wir verifizieren Tarif-Aussagen quartalsweise und vermerken bei jeder Quelle das Abruf-Datum.
- 01Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Art. 25a (Pflegeleistungen). www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 02SRF Kassensturz 2023, Lukratives Geschäft mit pflegenden Angehörigen. www.srf.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 03Pflegewegweiser, Stundenlohn-Information. pflegewegweiser.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 04Solicare, Lohnstruktur. solicare.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
