Glossar
Pflege-Vokabular Schweiz.
Im Klartext.
Spitex, BESA, RAI, KLV, KVG Art. 25a, Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen, EFAS — Pflegefinanzierung in der Schweiz hat eine eigene Sprache. Hier sind die wichtigsten Begriffe definiert, mit Quellenangabe und Verlinkung.
Verifiziert am 14. Mai 202628 Begriffe in 5 Gruppen
Tarife & Finanzierung
Leistungen & Pflegekategorien
Instrumente & Recht
Regional & Kantonal
Akteure
Akteure.
- Spitex
- Sammelbegriff fuer ambulante Pflege und Hauswirtschaft zuhause, organisiert durch öffentliche oder private Anbieter.
- Spitex steht fuer 'spitalexterne Pflege' und bezeichnet alle ambulanten Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen, die zuhause erbracht werden. In der Schweiz unterscheidet man die öffentliche, gemeinnuetzige Spitex (in jedem Kanton vorhanden, kantonal mitfinanziert) und die privaten Spitex-Organisationen (kommerziell, KVG-anerkannt). Beide Modelle rechnen Pflegeleistungen ueber die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach KVG Art. 25a ab. Hauswirtschaft (Haushalt, Einkauf, Begleitdienste) wird nicht von der Krankenkasse gedeckt und ist privat zu zahlen oder ueber Ergänzungsleistungen abrechenbar.
- Verwandt: angehoerigenspitex, klv, kvg-art-25aPrimaerquelle ↗
- Angehoerigenspitex
- Spitex-Modell, bei dem ein pflegender Angehoeriger als Pflegehelfer beim Anbieter angestellt und ueber die Krankenkasse abgerechnet wird.
- Bei der Angehoerigenspitex wird die pflegende Person (typisch Tochter, Sohn, Partner) als Pflegehelfer SRK oder gleichwertig qualifizierte Person beim Anbieter angestellt. Der Anbieter rechnet die geleistete Pflege ueber die Krankenkasse ab und zahlt den Angehoerigen einen Stundenlohn (typisch CHF 30.00 bis 37.90 brutto). Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegehelferkurs sowie eine ärztliche Verordnung. Die Marge zwischen KVG-Tarif (CHF 52.60/h) und ausgezahltem Lohn deckt Sozialversicherungs-Beitraege, Care-Management, Administration und Anbieter-Marge.
- Verwandt: pflegehelferkurs, kvg-art-25a, klv, marge
- Pflegeheim
- Stationaere Einrichtung mit 24-Stunden-Pflege und Betreuung. Bewohnerbeitrag plus Krankenkasse plus kantonale Restfinanzierung.
- Ein Pflegeheim oder Alters- und Pflegezentrum ist eine stationaere Einrichtung mit 24-Stunden-Pflege. Die Kosten setzen sich aus drei Saeulen zusammen: Bewohnerbeitrag (Pension, Hotellerie, Betreuung) traegt der Bewohner, Pflegekosten werden von der Krankenkasse übernommen (KVG-Tarif), die Differenz dazu uebernimmt der Wohnsitzkanton oder die Wohnsitzgemeinde als Restfinanzierung. Bewohner-Selbstbehalt ist auf maximal CHF 23.00/Tag (zusaetzlich) begrenzt. Bei knappen Mitteln greifen Ergänzungsleistungen.
- Verwandt: restfinanzierung, el, besa, rai
- Pflegehelferkurs SRK
- Vom Schweizer Roten Kreuz anerkannter Grundkurs (120 Lektionen), Voraussetzung fuer die Anstellung in der Angehoerigenspitex.
- Der Pflegehelferkurs SRK umfasst 120 Lektionen Theorie plus 12 bis 15 Tage Praktikum und ist die Standardqualifikation fuer Pflegehelfer in der Schweiz. Kursdauer typisch 3 bis 6 Monate, Kosten CHF 1'400 bis 2'800. Mehrere private Spitex-Anbieter (Pflegewegweiser, Caritas) übernehmen den Kurs als Teil des Anstellungsvertrags. Daneben gibt es Caritas-Kurse und private Anbieter mit anerkannten Pendants. Ohne anerkannten Kurs ist die KVG-Abrechnung der geleisteten Pflege in den meisten Kantonen ausgeschlossen.
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Tarife & Finanzierung
Tarife & Finanzierung.
- KVG Art. 25a
- Bundesgesetzliche Grundlage fuer Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
- Artikel 25a des Bundesgesetzes ueber die Krankenversicherung (KVG) regelt, dass Pflegeleistungen zuhause oder im Pflegeheim grundsaetzlich von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, sofern sie ärztlich verordnet sind und durch eine zugelassene Pflegeperson oder Organisation erbracht werden. Die konkreten Tarife und Pflegekategorien stehen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV Art. 7a. Die kantonale Restfinanzierung schliesst die Lücke zwischen KVG-Tarif und Vollkosten.
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- KLV (Krankenpflege-Leistungsverordnung)
- Verordnung mit den konkreten Tarifen pro Pflegekategorie - aktuell CHF 52.60/h fuer Grundpflege, CHF 76.90/h fuer Behandlungspflege.
- Die Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV konkretisiert das KVG. Artikel 7a unterscheidet drei Pflegekategorien: Bedarfsabklaerung (CHF 76.90/h), Behandlungspflege also Untersuchung und Behandlung (CHF 76.90/h), Grundpflege (CHF 52.60/h). Diese Tarife gelten national als Krankenkassen-Anteil. Fuer Angehoerigenpflege relevant ist primaer der Grundpflege-Tarif. Der Kanton ergaenzt mit Restfinanzierung pro Stunde, je nach Kanton CHF 18.50 bis 26.00.
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- Kantonale Restfinanzierung
- Differenz zwischen KVG-Tarif und Vollkosten, die der Wohnsitzkanton oder die Wohnsitzgemeinde uebernimmt.
- Die kantonale Restfinanzierung deckt die Lücke zwischen dem KVG-Tarif (CHF 52.60/h fuer Grundpflege) und den effektiven Pflegekosten beim Anbieter. Sie variiert deutlich nach Kanton: in Genf rund CHF 26.00/h, im Aargau rund CHF 18.50/h. Der Wohnsitzkanton bestimmt die Höhe, die Wohnsitzgemeinde rechnet meist ab. Patienten leisten zusaetzlich einen begrenzten Selbstbehalt (max. 20% des KVG-Hoechstbeitrags pro Tag).
- Verwandt: klv, kvg-art-25a
- Marge (Anbieter-Marge)
- Differenz zwischen dem Krankenkassen-Tarif und dem an die pflegende Person ausgezahlten Lohn.
- Die Marge bezeichnet den Betrag, der dem Anbieter aus der Krankenkassen-Vergueting verbleibt, nachdem Bruttolohn, Arbeitgeberbeitraege (rund 15.5%), Care-Management und Verwaltungskosten abgezogen sind. Bei einem KVG-Tarif von CHF 52.60/h und einem Bruttolohn von CHF 35.00/h liegt die Marge je nach Care-Management-Aufwand zwischen CHF 5.00 und CHF 12.00 pro Stunde. Sie ist nicht per se ein Skandal, sondern deckt legitime Betriebskosten - die Kontroverse betrifft die Höhe bei Anbietern mit niedrigem Stundenlohn und gleichzeitig hohem Lead-Vermittlungs-Volumen.
- Verwandt: klv, kvg-art-25a
- EFAS (Einheitliche Finanzierung)
- Reform fuer die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationaeren Leistungen, beschlossen 2023, gestaffelt ab 2028.
- EFAS steht fuer 'Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationaeren Leistungen'. Die 2023 vom Volk angenommene Reform vereinheitlicht die Aufteilung zwischen Krankenkasse und Kanton: ab 2028 zahlen Krankenkassen 26.9% und Kantone 73.1% jeder Pflegeleistung, unabhaengig davon ob ambulant oder stationaer. Fuer pflegende Angehoerige und Spitex-Pflege bedeutet das mittelfristig stabilere Finanzierung und weniger Anreiz fuer den Kanton, Patienten ins Pflegeheim zu draengen. Inkrafttreten Pflege voraussichtlich 2032.
Leistungen & Pflegekategorien
Leistungen & Pflegekategorien.
- Grundpflege
- Hilfe bei alltaeglichen Verrichtungen wie Waschen, Anziehen, Mobilitaet, Essen. KVG-Tarif CHF 52.60/h.
- Grundpflege umfasst Hilfen bei alltaeglichen Verrichtungen: Koerperpflege, An- und Auskleiden, Mobilitaet (Aufstehen, Hinsetzen, Lagewechsel), Essen und Trinken, Toilettengaenge, einfache Verbandswechsel. Sie wird in der Regel von Pflegehelfern (SRK) erbracht und auch von Angehoerigen mit Pflegehelferkurs übernommen. KVG-Tarif gemaess KLV Art. 7a: CHF 52.60/h.
- Verwandt: behandlungspflege, klv
- Behandlungspflege
- Medizinische Pflege wie Wundversorgung, Medikamentenmanagement, Injektionen. KVG-Tarif CHF 76.90/h.
- Behandlungspflege umfasst medizinisch-technische Pflegehandlungen: Wundversorgung, Medikamentenabgabe und -kontrolle, Injektionen, Katheter-Wechsel, Stomaversorgung, Infusionen, Blutdruck- und Blutzucker-Messungen mit medizinischer Bewertung. Sie darf nur von Pflegefachpersonen mit FaGe-, HF- oder FH-Diplom erbracht werden, nicht von Pflegehelfern. KVG-Tarif gemaess KLV Art. 7a: CHF 76.90/h.
- Verwandt: grundpflege, klv
- Hauswirtschaft
- Haushalt, Einkauf, Begleitdienste. Nicht KVG-finanziert, sondern privat oder via EL/Pro Senectute.
- Hauswirtschaftliche Leistungen (Reinigung, Waesche, Einkauf, Mahlzeitendienst, Begleitung zum Arzt) werden NICHT durch die Krankenkasse übernommen. Sie sind privat zu finanzieren oder können ueber Ergänzungsleistungen, Pro Senectute, Caritas-Mahlzeitendienst oder Spitex-Hauswirtschaft (Stunden-Tarife typisch CHF 35 bis 70) bezogen werden. In der Angehoerigenpflege werden Hauswirtschafts-Stunden nicht entlohnt.
- Palliativpflege
- Lindernde Pflege bei lebensverkuerzender Erkrankung. KVG-finanziert, oft kombiniert mit mobiler Palliativ-Equipe und Hospiz.
- Palliativpflege ist die ganzheitliche Pflege und Begleitung von Menschen mit unheilbarer, fortschreitender Erkrankung. Ziel ist Schmerzlinderung und Lebensqualitaet, nicht Heilung. Sie wird durch Spitex (mobile Palliativ-Equipe), Pflegeheim (Palliativ-Stationen) oder Hospize erbracht. KVG deckt Behandlungs- und Grundpflege, der Kanton stellt mobile Palliativ-Equipen bereit. Daneben gibt es Krebsliga-Beratung und konfessionelle Seelsorge.
Instrumente & Recht
Instrumente & Recht.
- BESA
- Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem - eines der zwei nationalen Pflegestufen-Systeme im Pflegeheim.
- BESA (Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem) ist eines der beiden in der Schweiz zugelassenen Instrumente zur Bemessung des Pflegebedarfs in Pflegeheimen. Es teilt Bewohner in 12 Pflegestufen ein (BESA 0 bis BESA 11) und bildet die Grundlage fuer die KVG-Abrechnung. Stufe 0 entspricht 0 bis 20 Pflegeminuten/Tag, Stufe 11 ueber 220 Minuten/Tag. Pflegeheime der Deutschschweiz nutzen ueberwiegend BESA, die Westschweiz und das Tessin meist RAI.
- Verwandt: rai, pflegestufen, pflegeheim
- RAI (Resident Assessment Instrument)
- Internationales Pflegestufen-System, in der Westschweiz und im Tessin Standard. 12 Pflegestufen, kompatibel zu BESA-Tarif.
- RAI (Resident Assessment Instrument) ist ein international anerkanntes Pflegebedarfs-Instrument, das in der Westschweiz, im Tessin und teilweise in der Deutschschweiz verwendet wird. Es deckt rund 350 Indikatoren ab und teilt Bewohner ebenfalls in 12 Pflegestufen ein, die mit dem BESA-Tarifsystem kompatibel sind. RAI gilt international als detaillierter, BESA als pragmatischer.
- Verwandt: besa, pflegestufen
- Pflegestufen (im Pflegeheim)
- Bemessung des Pflegebedarfs in 12 Stufen via BESA oder RAI. Bestimmt Pflegekosten und KVG-Anteil.
- Im Pflegeheim wird der individuelle Pflegebedarf in 12 Stufen (BESA 0-11 oder RAI 0-11) eingeteilt. Die Einstufung bestimmt die taegliche Pflegezeit (in Pflegeminuten) und damit die Höhe der KVG-Pauschale. Bei Eintritt erfolgt die erste Einstufung durch das diplomierte Pflegefachpersonal, danach periodisch (alle 3 bis 6 Monate). In der ambulanten Pflege gibt es keine vergleichbare Einstufung; dort zaehlt der dokumentierte Stundenaufwand pro Pflegekategorie.
- HE (Hilflosenentschädigung)
- Steuerfreie Geldleistung der AHV oder IV bei dauerhafter Hilfebeduerftigkeit. CHF 4'920 bis 19'680 pro Jahr je Schweregrad.
- Die Hilflosenentschädigung (HE) ist eine Geldleistung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) oder der Invalidenversicherung (IV) fuer Personen, die in mehreren alltaeglichen Lebensverrichtungen regelmaessig auf Hilfe angewiesen sind. Drei Schweregrade: leicht (CHF 4'920/Jahr), mittel (CHF 12'300/Jahr), schwer (CHF 19'680/Jahr). Sie ist steuerfrei, vermoegens- und einkommensunabhaengig. Beantragung bei der zustaendigen AHV-Ausgleichskasse (im AHV-Alter) oder IV-Stelle (vor AHV-Alter). Bearbeitungszeit typisch 3 bis 6 Monate.
- Primaerquelle ↗
- EL (Ergänzungsleistungen)
- Bedarfsabhaengige Sozialleistung, wenn AHV- oder IV-Rente plus Vermögen die Lebenskosten nicht decken. Schliesst Pflegekosten ein.
- Ergänzungsleistungen (EL) sind eine bedarfsabhaengige Sozialleistung der AHV/IV. Sie greifen, wenn Rente plus Vermögen die Lebenskosten nicht decken. Zur Lebenskosten-Berechnung gehoeren Krankenkassen-Praemien, Wohnkosten, Hauswirtschaftliche Leistungen, Selbstbehalt im Pflegeheim und teils Spitex-Selbstbehalt. EL ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch. Antrag bei der kantonalen EL-Stelle. Ein Vermögensfreibetrag (typisch CHF 30'000 alleinstehend, CHF 50'000 verheiratet) wird respektiert; darueber hinausgehendes Vermögen wird angerechnet.
- Betreuungsgutschriften AHV
- AHV-Gutschrift fuer pflegende Angehoerige, erhoeht spätere AHV-Rente. Kein Bargeld - nur Renten-Gutschrift.
- Betreuungsgutschriften sind ein AHV-rechtliches Instrument: Wer regelmaessig (mind. 180 Stunden/Jahr) eine nahe Person mit mittlerer oder schwerer Hilflosigkeit pflegt, erhaelt eine Renten-Gutschrift, die das spätere AHV-Renteneinkommen erhoeht. Es fliesst kein Bargeld waehrend der Pflege - die Wirkung zeigt sich erst bei der späteren Rentenberechnung. Antrag bei der AHV-Ausgleichskasse, jaehrlich im Folgejahr. Voraussetzung: bezogene Hilflosenentschädigung der gepflegten Person.
- Verwandt: he
- Vorsorgeauftrag
- Schriftliche Erklaerung, wer im Falle der Urteilsunfaehigkeit fuer dich Entscheidungen treffen darf. Erwachsenenschutzrecht ZGB.
- Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmst du im urteilsfaehigen Zustand, wer dich im Falle eigener Urteilsunfaehigkeit in Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr vertritt. Geregelt im Schweizerischen Erwachsenenschutzrecht (ZGB Art. 360 ff., seit 2013). Muss handschriftlich verfasst und unterzeichnet ODER notariell beurkundet werden. Wird im Bedarfsfall durch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehoerde) validiert. Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB, wer Beistand wird.
- Patientenverfuegung
- Schriftliche Erklaerung zu medizinischen Massnahmen bei eigener Urteilsunfaehigkeit. Verbindlich fuer Ärzte.
- In der Patientenverfuegung legst du fest, welche medizinischen Massnahmen du im Fall der Urteilsunfaehigkeit wuenschst oder ablehnst (Reanimation, kuenstliche Ernaehrung, Beatmung, Schmerztherapie, Organspende). Sie ist seit 2013 in der Schweiz fuer Ärzte verbindlich (ZGB Art. 370 ff.). Muss schriftlich, datiert und unterschrieben sein. Empfohlen: Hinterlegung beim Hausarzt, Kopie bei Angehoerigen, Hinweis in der Brieftasche. Vorlagen: FMH, ProMedicus, Caritas, Pro Senectute.
- KESB
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehoerde. Setzt im Bedarfsfall Beistandschaften ein, validiert Vorsorgeauftrag.
- Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehoerde KESB ist eine kantonale interdisziplinaere Behoerde (seit 2013), zustaendig fuer Erwachsenenschutz und Kinderschutz. Sie wird taetig, wenn eine Person urteilsunfaehig wird oder ihre Interessen anderweitig gefaehrdet sind und kein Vorsorgeauftrag oder Stellvertreter vorhanden ist. KESB validiert Vorsorgeauftraege, setzt Beistandschaften ein und entscheidet bei Streitigkeiten in Pflegesituationen. Geregelt im ZGB.
- Verwandt: vorsorgeauftrag
- Einwilligungs-Version (Consent-Version)
- Versionierter Datenschutz-Einwilligungstext, der bei Lead-Vermittlung mit der Anfrage gespeichert wird.
- Bei jeder Lead-Vermittlung speichert zuhausepflege.ch die exakte Version des Einwilligungs-Textes (zusammen mit Hash, IP, Zeitstempel und User-Agent) zusammen mit der Anfrage. So ist auch nach Änderungen der Datenschutzerklaerung jederzeit nachweisbar, welcher Text dem Nutzer zur Einwilligung vorlag. Anforderung aus revDSG Art. 6 und DSGVO Art. 7. Aktuelle Version siehe Datenschutzerklaerung.
- Verwandt: revdsg
- revDSG
- Revidiertes Datenschutzgesetz der Schweiz, in Kraft seit 1.9.2023. Eigene Schweizer Pendant-Regelung zur DSGVO.
- Das revidierte Datenschutzgesetz revDSG ist seit 1. September 2023 in Kraft und ersetzt das alte DSG von 1992. Es bringt das Schweizer Datenschutzrecht naeher an die EU-DSGVO heran: erweiterte Informationspflichten, Privacy by Design, Datenschutz-Folgenabschaetzung, hoehere Bussen (bis CHF 250'000 fuer natuerliche Personen verantwortlich). Betroffene haben Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht. zuhausepflege.ch erfuellt diese ueber die Endpoints in der Datenschutzerklaerung.
Regional & Kantonal
Regional & Kantonal.
- Kanton (in der Pflegefinanzierung)
- Wohnsitzkanton bestimmt Restfinanzierung, EL-Berechnung, Pflegeheim-Aufsicht und HE-Bearbeitung.
- In der Schweizer Pflegefinanzierung spielt der Wohnsitzkanton eine zentrale Rolle. Er legt die kantonale Restfinanzierung fest (Differenz zwischen KVG-Tarif und Vollkosten), beaufsichtigt Pflegeheime, vergibt Spitex-Bewilligungen, organisiert die Ausbildungs-Foerderung und betreibt die EL-Stelle. Eine Anbieter-Liste muss daher immer kantonsweise gelesen werden - Tarife und Verfügbarkeit unterscheiden sich teils stark.
- Pro Senectute
- Schweizweite Stiftung mit kantonalen Beratungsstellen fuer aeltere Menschen und Angehoerige. Kostenlos.
- Pro Senectute ist die groesste Schweizer Fach- und Dienstleistungsorganisation fuer die Anliegen aelterer Menschen. Jeder Kanton hat eine eigene Pro-Senectute-Stelle mit kostenlosen Beratungsangeboten zu Sozialversicherungen, Ergänzungsleistungen, Pflegefinanzierung, Patientenverfuegung, Wohnen im Alter. Daneben Treuhand-Dienst, Mahlzeitendienst und Bildungsangebote. Erste Anlaufstelle bei finanziellen oder organisatorischen Fragen rund um die Pflege zuhause.
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- Spitex Schweiz
- Dachverband der öffentlichen, gemeinnuetzigen Spitex-Organisationen. Vertritt rund 23'000 Mitarbeitende.
- Spitex Schweiz ist der nationale Dachverband der öffentlichen und gemeinnuetzigen Spitex-Organisationen. Er vertritt rund 575 lokale Organisationen mit 23'000 Mitarbeitenden, 41'000 Beschaeftigte und ueber 100'000 Klienten. Spitex Schweiz beteiligt sich an Tarifverhandlungen mit Krankenkassen, definiert Qualitätsstandards und betreibt das öffentliche Spitex-Verzeichnis (spitex.ch) mit Adresssuche pro Gemeinde.
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- ASPS
- Verband der privaten, kommerziellen Spitex-Organisationen in der Schweiz.
- Der Verband Schweizer Privatspitex ASPS (Association Suisse des Services d'Aide et de Soins a Domicile prive) vertritt die kommerziellen, KVG-anerkannten privaten Spitex-Anbieter. Akkreditierte ASPS-Mitglieder verpflichten sich auf einen Katalog an Qualitäts- und Anstellungsstandards. Mitgliedschaft ist freiwillig - nicht alle privaten Anbieter sind ASPS-Mitglieder.