Angehörigenpflege

Anbieter wechseln als pflegende Angehörige: was du beachten musst

Du bist mit deinem aktuellen Anbieter unzufrieden, willst zu einer regional besser passenden Lösung wechseln, oder ein Anbieter zahlt mehr · was rechtlich, administrativ und beim Pflegehelferkurs zu klären ist.

6 Min. Lesezeit3 Quellen
Innentreppe einer Schweizer Wohnung von unten nach oben fotografiert, helle Eichenstufen und schlichtes Holzgeländer im weichen Tageslicht
Kurzantwort

Anbieter-Wechsel als pflegende Angehörige in der Schweiz läuft in sechs Schritten: erstens aktuellen Vertrag prüfen · Kündigungsfrist meist 1 oder 2 Monate auf Monatsende (Schweizer Obligationenrecht). Zweitens neuen Anbieter wählen und verbindliches Angebot schriftlich einholen (Stundenlohn, Care-Management, regionale Verfügbarkeit). Drittens Pflegehelferkurs-Anerkennung mit dem neuen Anbieter klären · SRK- oder Caritas-Zertifikat wird in der Regel anerkannt, kein Neuabschluss nötig. Viertens Krankenkassen-Verordnung umstellen · Hausärztin informiert, neue Verordnung auf den neuen Anbieter ausstellen, manche Kassen verlangen 30 Tage Vorlauf. Fünftens Kündigung schriftlich (Einschreiben) an alten Anbieter senden, ohne Pflegelücke planen. Sechstens erste Lohnabrechnung gegen die schriftliche Vereinbarung prüfen. Beim Wechsel zu höheren Stundenlöhnen (z.B. von CHF 32 zu Pflegewegweiser CHF 37.90) lohnt sich der Aufwand bei 6 Pflegestunden täglich um rund CHF 12 600 mehr Brutto-Jahreseinkommen.

Du bist seit Monaten oder Jahren bei einem Anbieter angestellt und denkst über einen Wechsel nach. Vielleicht wegen besserem Stundenlohn, regional näherer Lösung, weniger zufriedenstellendem Care-Management oder veränderter Pflegesituation. Was du rechtlich, administrativ und beim Pflegehelferkurs beachten musst.

Kündigungsfristen kennen

Schweizer Anbieter arbeiten in der Regel mit den Standard-Kündigungsfristen des Obligationenrechts:

  • Im 1. Anstellungsjahr: 1 Monat zum Monatsende
  • Im 2. bis 9. Jahr: 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 10. Jahr: 3 Monate zum Monatsende

Lies deinen Anstellungsvertrag · einige Anbieter vereinbaren längere beidseitige Fristen oder Sonderregelungen für die Probezeit.

Pflegehelferkurs · die wichtigste Frage

Wenn dein aktueller Anbieter den Pflegehelferkurs übernommen hat (z.B. Pflegewegweiser, Caritas, Solicare), enthält dein Vertrag häufig eine Rückzahlungsklausel: bei Kündigung innerhalb der ersten 12 oder 24 Monate musst du einen anteiligen Betrag zurückzahlen.

Anerkennung beim neuen Anbieter

Pflegehelferkurs SRK ist national anerkannt. Bei einem Wechsel zwischen zwei Anbietern, die beide den SRK-Kurs akzeptieren, brauchst du keinen neuen Kurs.

Anbieter-eigene Kurse (z.B. interne Pflegewegweiser-Module) werden nicht zwingend von einem anderen Anbieter anerkannt. Klär das vor dem Wechsel mit dem neuen Anbieter ab.

Pflegeverordnung und Krankenkasse

Die ärztliche Pflegeverordnung läuft auf den pflegebedürftigen Menschen, nicht auf dich. Bei einem Wechsel des Anstellungs-Anbieters bleibt die Verordnung gültig · sie wird nur administrativ vom neuen Anbieter übernommen.

Die Krankenkasse merkt nicht den Wechsel · sie sieht nur, dass die Pflegestunden weiter abgerechnet werden, jetzt aber von einem anderen Anbieter. Wichtig: organisiere mit beiden Anbietern einen sauberen Übergang ohne Lücke.

Übergangs-Checkliste · 4 Wochen vor Wechsel

  1. Neuen Vertrag unterschrieben · mit definitivem Anstellungsbeginn nach Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Anbieter.
  2. Alten Anbieter schriftlich kündigen · per Einschreiben, mit konkretem Beendigungsdatum.
  3. Bestätigung Pflegehelferkurs-Abschluss · Kopie des SRK-Zertifikats vom alten Anbieter anfordern, an neuen Anbieter weitergeben.
  4. Krankenkassen-Abrechnung · sicherstellen, dass die letzten Stunden beim alten Anbieter und die ersten Stunden beim neuen Anbieter beide korrekt abgerechnet werden, ohne Doppelung.
  5. Pflegeperson informieren · die pflegebedürftige Person muss verstehen, dass nur die administrative Trägerschaft wechselt, die Pflege durch dich aber lückenlos weiterläuft.

Wann ein Wechsel sich rechnet

Mache eine ehrliche Rechnung · drei Faktoren:

  • Stundenlohn-Differenz pro Jahr: CHF 5 mehr pro Stunde × 4h täglich × 350 Tage = CHF 7 000 mehr brutto.
  • Allfällige Rückzahlung Pflegehelferkurs: minus CHF 1 800 bis 2 600.
  • Administrative Reibung: 2 bis 4 Wochen Übergangs-Aufwand.

Bei einem Stundenlohn-Sprung von CHF 34 auf CHF 37.90 (Wechsel von AsFam zu Pflegewegweiser z.B.) ist die Mehrjahres-Rechnung in der Regel klar positiv · auch wenn eine Rückzahlung fällig wird.

Häufige Wechsel-Gründe

  • Stundenlohn-Erhöhung gesucht (Pflegewegweiser, Pflegehero, Solicare-Fachpersonen)
  • Wechsel zu Nonprofit-Trägerschaft (Caritas Care, Solicare)
  • Lokal verankerter Anbieter gesucht (K Care in BE)
  • Care-Management war unzureichend
  • Pflegesituation hat sich verändert (Demenz, schwerere Pflegestufe)

Anbieter-Vergleiche helfen bei der Auswahl: alle Vergleiche · oder direkt das Anbieter-Quiz nutzen.

Was, wenn der alte Anbieter Druck macht

Manche Anbieter reagieren auf Kündigungen mit unangemessenem Druck · Hinweise auf hohe Rückzahlungen, Drohungen mit nicht ausgestelltem Arbeitszeugnis, Verzögerung der Lohnabrechnung. Das ist nicht rechtmässig.

Bei Konflikten: schriftliche Kommunikation, Beratung durch eine Gewerkschaft (z.B. Unia, Syna) oder die kantonale Schlichtungsstelle. Pflegehelferinnen sind Arbeitnehmende mit allen entsprechenden Schutzrechten.

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Häufige Fragen

Wer kann sich als pflegende Angehoerige anstellen lassen?
Personen ueber 18 Jahren mit anerkanntem Pflegehelferkurs (SRK oder gleichwertig), die eine direkte verwandte Person pflegen, können sich bei einer Schweizer Angehoerigenspitex anstellen lassen. Die Anstellung ermöglicht KVG-Abrechnung der geleisteten Pflegestunden.
Welche Voraussetzungen verlangen die Anbieter?
Standardvoraussetzungen sind: anerkannter Pflegehelferkurs (oft vom Anbieter übernommen), ärztliche Verordnung der Pflege fuer die zu pflegende Person, direktes Verwandtschaftsverhaeltnis (Eltern, Kinder, Ehepartner), realistischer Pflegeumfang von mindestens 6 bis 8 Stunden pro Woche.
Wie aktuell sind die Angaben in diesem Artikel?
Stand: 2026-05-14. Wir verifizieren Tarif-Aussagen quartalsweise und vermerken bei jeder Quelle das Abruf-Datum.

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Quellen & Methodik

Jede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.

  1. 01OR Schweizer Obligationenrecht, Arbeitsverträge. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  2. 02Pflegewegweiser, Kündigungsbedingungen. pflegewegweiser.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  3. 03Caritas, Anstellungsbedingungen. www.caritas.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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