Angehörigenpflege

Anbieter wechseln als pflegende Angehörige: was du beachten musst

Du bist mit deinem aktuellen Anbieter unzufrieden, willst zu einer regional besser passenden Lösung wechseln, oder ein Anbieter zahlt mehr · was rechtlich, administrativ und beim Pflegehelferkurs zu klären ist.

Verifiziert am 14. Mai 2026·6 Min. Lesezeit
Innentreppe einer Schweizer Wohnung von unten nach oben fotografiert, helle Eichenstufen und schlichtes Holzgeländer im weichen Tageslicht

Du bist seit Monaten oder Jahren bei einem Anbieter angestellt und denkst über einen Wechsel nach. Vielleicht wegen besserem Stundenlohn, regional näherer Lösung, weniger zufriedenstellendem Care-Management oder veränderter Pflegesituation. Was du rechtlich, administrativ und beim Pflegehelferkurs beachten musst.

Kündigungsfristen kennen

Schweizer Anbieter arbeiten in der Regel mit den Standard-Kündigungsfristen des Obligationenrechts:

  • Im 1. Anstellungsjahr: 1 Monat zum Monatsende
  • Im 2. bis 9. Jahr: 2 Monate zum Monatsende
  • Ab 10. Jahr: 3 Monate zum Monatsende

Lies deinen Anstellungsvertrag · einige Anbieter vereinbaren längere beidseitige Fristen oder Sonderregelungen für die Probezeit.

Pflegehelferkurs · die wichtigste Frage

Wenn dein aktueller Anbieter den Pflegehelferkurs übernommen hat (z.B. Pflegewegweiser, Caritas, Solicare), enthält dein Vertrag häufig eine Rückzahlungsklausel: bei Kündigung innerhalb der ersten 12 oder 24 Monate musst du einen anteiligen Betrag zurückzahlen.

Anerkennung beim neuen Anbieter

Pflegehelferkurs SRK ist national anerkannt. Bei einem Wechsel zwischen zwei Anbietern, die beide den SRK-Kurs akzeptieren, brauchst du keinen neuen Kurs.

Anbieter-eigene Kurse (z.B. interne Pflegewegweiser-Module) werden nicht zwingend von einem anderen Anbieter anerkannt. Klär das vor dem Wechsel mit dem neuen Anbieter ab.

Pflegeverordnung und Krankenkasse

Die ärztliche Pflegeverordnung läuft auf den pflegebedürftigen Menschen, nicht auf dich. Bei einem Wechsel des Anstellungs-Anbieters bleibt die Verordnung gültig · sie wird nur administrativ vom neuen Anbieter übernommen.

Die Krankenkasse merkt nicht den Wechsel · sie sieht nur, dass die Pflegestunden weiter abgerechnet werden, jetzt aber von einem anderen Anbieter. Wichtig: organisiere mit beiden Anbietern einen sauberen Übergang ohne Lücke.

Übergangs-Checkliste · 4 Wochen vor Wechsel

  1. Neuen Vertrag unterschrieben · mit definitivem Anstellungsbeginn nach Ablauf der Kündigungsfrist beim alten Anbieter.
  2. Alten Anbieter schriftlich kündigen · per Einschreiben, mit konkretem Beendigungsdatum.
  3. Bestätigung Pflegehelferkurs-Abschluss · Kopie des SRK-Zertifikats vom alten Anbieter anfordern, an neuen Anbieter weitergeben.
  4. Krankenkassen-Abrechnung · sicherstellen, dass die letzten Stunden beim alten Anbieter und die ersten Stunden beim neuen Anbieter beide korrekt abgerechnet werden, ohne Doppelung.
  5. Pflegeperson informieren · die pflegebedürftige Person muss verstehen, dass nur die administrative Trägerschaft wechselt, die Pflege durch dich aber lückenlos weiterläuft.

Wann ein Wechsel sich rechnet

Mache eine ehrliche Rechnung · drei Faktoren:

  • Stundenlohn-Differenz pro Jahr: CHF 5 mehr pro Stunde × 4h täglich × 350 Tage = CHF 7 000 mehr brutto.
  • Allfällige Rückzahlung Pflegehelferkurs: minus CHF 1 800 bis 2 600.
  • Administrative Reibung: 2 bis 4 Wochen Übergangs-Aufwand.

Bei einem Stundenlohn-Sprung von CHF 30 auf CHF 36 (Wechsel von Arana Care zu IAHA z.B.) ist die Mehrjahres-Rechnung in der Regel klar positiv · auch wenn eine Rückzahlung fällig wird.

Häufige Wechsel-Gründe

  • Stundenlohn-Erhöhung gesucht (Pflegewegweiser, IAHA, Solicare-Fachpersonen)
  • Wechsel zu Nonprofit-Trägerschaft (Caritas, Solicare)
  • Lokal verankerter Anbieter gesucht (K Care in BE, regionale Caritas)
  • Care-Management war unzureichend
  • Pflegesituation hat sich verändert (Demenz, schwerere Pflegestufe)

Anbieter-Vergleiche helfen bei der Auswahl: alle Vergleiche · oder direkt das Anbieter-Quiz nutzen.

Was, wenn der alte Anbieter Druck macht

Manche Anbieter reagieren auf Kündigungen mit unangemessenem Druck · Hinweise auf hohe Rückzahlungen, Drohungen mit nicht ausgestelltem Arbeitszeugnis, Verzögerung der Lohnabrechnung. Das ist nicht rechtmässig.

Bei Konflikten: schriftliche Kommunikation, Beratung durch eine Gewerkschaft (z.B. Unia, Syna) oder die kantonale Schlichtungsstelle. Pflegehelferinnen sind Arbeitnehmende mit allen entsprechenden Schutzrechten.

Häufige Fragen

Was Familien hier oft wissen wollen.

Wer kann sich als pflegende Angehoerige anstellen lassen?
Personen ueber 18 Jahren mit anerkanntem Pflegehelferkurs (SRK oder gleichwertig), die eine direkte verwandte Person pflegen, können sich bei einer Schweizer Angehoerigenspitex anstellen lassen. Die Anstellung ermöglicht KVG-Abrechnung der geleisteten Pflegestunden.
Welche Voraussetzungen verlangen die Anbieter?
Standardvoraussetzungen sind: anerkannter Pflegehelferkurs (oft vom Anbieter übernommen), ärztliche Verordnung der Pflege fuer die zu pflegende Person, direktes Verwandtschaftsverhaeltnis (Eltern, Kinder, Ehepartner), realistischer Pflegeumfang von mindestens 6 bis 8 Stunden pro Woche.
Wie aktuell sind die Angaben in diesem Artikel?
Stand: 2026-05-14. Wir verifizieren Tarif-Aussagen quartalsweise und vermerken bei jeder Quelle das Abruf-Datum.
Quellen
  1. 01OR Schweizer Obligationenrecht, Arbeitsverträge. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  2. 02Pflegewegweiser, Kündigungsbedingungen. pflegewegweiser.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  3. 03Caritas, Anstellungsbedingungen. www.caritas.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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