Ergänzungsleistungen (EL) sind die wichtigste verbleibende Sozialleistung der Schweiz für AHV- oder IV-Rentnerinnen, deren Einkommen und Vermögen die Lebenshaltungs- oder Heimkosten nicht decken. Wer Anspruch hat, wie der Antrag läuft und welche Beträge realistisch sind.
Voraussetzungen
- AHV- oder IV-Rente bezogen oder anspruchsberechtigt
- Wohnsitz in der Schweiz
- Anrechenbares Vermögen unter dem Vermögensfreibetrag
- Anrechenbares Einkommen unter dem Bedarf
Vermögensfreibeträge 2026
Wer mehr Vermögen hat, bekommt keine EL. Wohneigentum bis CHF 300'000 ist freigestellt, darüber wird der Mehrwert als anrechenbares Vermögen gewertet (für Heimaufenthalte gibt es spezielle Regeln).
Was EL deckt
- Lebenshaltungskosten (Pauschale je nach Wohnsituation)
- Heim-Pension nach kantonalem Rahmen
- Krankheitskosten (Selbstbehalt, Franchise, ärztlich verordnete Hilfsmittel)
- Pflegekosten zuhause, soweit nicht durch Krankenkasse oder Hilflosenentschädigung gedeckt
Antragsstellung · Schritt für Schritt
- Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse einreichen (Formular online)
- Belege beilegen · AHV-Rente, alle Kontoauszüge, Mietvertrag oder Heimvertrag, Krankenkassen-Police
- Steuererklärung der letzten 2 Jahre beilegen
- Bei Ausgleichskasse offene Fragen klären, schriftlich nachreichen
- Entscheid in 4 bis 12 Wochen
- Bei Ablehnung · Einsprache binnen 30 Tagen
Typische Beträge
Die konkrete Höhe hängt von der Differenz zwischen Bedarf und Einkommen ab. Bei Heim-Aufenthalt mit hohen Pension-Sätzen können EL-Beträge mehrere Tausend Franken pro Monat erreichen, was häufig die Brücke zwischen Rente und Heimkosten schliesst.
EL und Pflege zuhause
Bei Pflege zuhause greifen zuerst Krankenkasse (KVG-Pflege) und Hilflosenentschädigung (HE). EL ergänzt nur, falls trotz dieser Leistungen Lücken bestehen · etwa bei Wohnungsanpassungen, nicht-pflegerischen Unterstützungen oder zusätzlichen Hilfsmitteln.
EL und Heim
Bei Heimaufenthalt ist EL häufig entscheidend. Die Pension (CHF 4'500 bis 9'000 pro Monat) übersteigt fast immer die AHV-Rente (durchschnittlich CHF 1'800 bis 2'400). EL schliesst die Lücke, sofern Vermögen und Vermögensverzehr-Regeln eingehalten sind.
Häufige Fehler
- Vermögen nicht vollständig deklariert · führt zu Rückforderungen
- Schenkungen in den letzten 5 Jahren nicht angegeben (werden zugerechnet)
- Heimvertrag nicht beigelegt · Antrag wird verzögert
- Wohneigentum nicht korrekt bewertet
Verwandte Inhalte
Was Familien hier oft wissen wollen.
- Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
- Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
- Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
- Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
- Stand der Angaben?
- Letzte Verifikation: 2026-05-13. Alle Tarife mit Quellen und Abruf-Datum dokumentiert.
- 01Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Ergänzungsleistungen EL. www.bsv.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 02Pro Senectute, EL-Beratung. www.prosenectute.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 03AHV/IV, Merkblatt Ergänzungsleistungen. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
