Pflegeheim

Pflegeheim-Kosten nach Kanton · was wirklich pro Monat anfällt

Pflegeheim-Kosten variieren in der Schweiz dramatisch · von CHF 6'500 bis 15'000 pro Monat brutto. Wie sich die Tagespauschalen je Kanton unterscheiden, was tatsächlich bei dir hängenbleibt und wo Ergänzungsleistungen helfen.

Verifiziert am 13. Mai 2026·9 Min. Lesezeit
Heller, ruhiger Korridor einer modernen Schweizer Pflegeeinrichtung mit Holzhandlauf und Wohnsitz-Atmosphäre · Symbolbild für die monatlichen Heim-Kosten

Pflegeheim-Kosten in der Schweiz variieren dramatisch · von CHF 6'500 bis 15'000 pro Monat brutto. Wie sich die Tagespauschalen je Kanton unterscheiden, was tatsächlich bei dir hängenbleibt und wo Ergänzungsleistungen helfen.

Aufbau der Heim-Rechnung

Eine Heim-Rechnung besteht aus drei Komponenten:

  • Pflege-Tagespauschale · KVG + Kanton + Selbstanteil (max. CHF 23/Tag)
  • Pension · Hotellerie, Verpflegung, Wäsche · selbst zu zahlen
  • Zusatzleistungen · Telefon, Coiffeur, Fusspflege · selbst

Tagespauschalen nach Kanton (Richtwerte 2026)

Pension Stadtkantone (ZH, GE, BS)CHF 220–280/Tag
Pension Mittelland (BE, AG, LU, SG)CHF 180–240/Tag
Pension Bergkantone (GR, VS, UR)CHF 150–220/Tag
Selbstanteil Pflege (alle Kantone)CHF 23/Tag

Die Pension-Tagespauschale macht den grössten Unterschied zwischen den Kantonen aus. In Stadtkantonen wie Zürich oder Genf liegt sie deutlich höher als in Bergkantonen oder im Mittelland.

Beispielsrechnung · monatliche Brutto-Kosten

Stadt-Heim Zürich (Pflegestufe 6)CHF 12'500/Mt
Mittelland-Heim Bern (Pflegestufe 6)CHF 10'200/Mt
Bergkantons-Heim Graubünden (Pflegestufe 6)CHF 8'500/Mt

Was die Krankenkasse zahlt

Die Krankenkasse deckt den pflegerischen Anteil nach KVG. Die konkrete Zahl variiert nach Pflegestufe, hier eine Übersicht:

Pflegestufe 0 (kein Bedarf)CHF 0/Tag
Pflegestufe 4 (mittel)CHF 36/Tag
Pflegestufe 8 (hoch)CHF 72/Tag
Pflegestufe 12 (max.)CHF 108/Tag

Was der Kanton zahlt (Restfinanzierung)

Der Kanton trägt die Differenz zwischen KVG-Tarif und tatsächlichen Pflegekosten · die "Restfinanzierung". Dieser Anteil variiert stark zwischen Kantonen, ist aber für dich als Klientin transparent: du zahlst maximal CHF 23 pro Tag Selbstanteil, der Rest wird zwischen Kasse und Kanton aufgeteilt.

Ergänzungsleistungen schliessen die Lücke

Bei tiefer AHV-Rente und überschaubarem Vermögen schliessen Ergänzungsleistungen (EL) die Lücke zwischen Heim-Pension und eigenem Einkommen · oft bis zu CHF 4'000 bis 6'000 pro Monat. Voraussetzung: Vermögen unter CHF 100'000 (Einzelperson) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar). Mehr im EL-Ratgeber.

Steuerabzug für Heim-Kosten

In den meisten Kantonen sind Pflegekosten als ausserordentliche Krankheitskosten in der Steuererklärung abziehbar, sofern sie 5% des Reineinkommens übersteigen. Mehr im Steuer-Ratgeber.

Was du klären solltest

  • Aufschlüsselung Pflege/Pension/Zusatz schriftlich
  • Tagespauschale je Pflegestufe (BESA oder RAI)
  • Anrecht auf Ergänzungsleistungen prüfen (Pro Senectute hilft)
  • Steuerabzug-Möglichkeiten je Kanton klären
  • Wartezeiten in Wunsch-Heim

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Häufige Fragen

Was Familien hier oft wissen wollen.

Wer zahlt das Pflegeheim?
Pflegeheim-Kosten verteilen sich auf drei Saeulen: Bewohnerbeitrag (Pension, Hotellerie, Betreuung) traegt der Bewohner aus AHV plus Vermögen, Pflegekosten zahlt die Krankenkasse nach KVG-Tarif (BESA oder RAI Pflegestufe), die Differenz uebernimmt der Wohnsitzkanton oder die Wohnsitzgemeinde als Restfinanzierung. Bei knappen Mitteln greifen Ergänzungsleistungen.
Was kostet Pflegeheim pro Monat?
Bewohnerbeitrag (ohne Pflege) typisch CHF 4'500 bis 9'000 pro Monat je Region und Standard. Pflege-Selbstbehalt zusaetzlich maximal CHF 23.00 pro Tag (rund CHF 700/Monat). Abweichungen nach oben in Premium-Einrichtungen, nach unten in subventionierten Kanton-Heimen.
Was ist der Unterschied BESA vs RAI?
BESA und RAI sind beide vom Bund anerkannte Pflegestufen-Instrumente, die den Pflegebedarf in 12 Stufen einteilen. BESA wird ueberwiegend in der Deutschschweiz verwendet, RAI in Westschweiz und Tessin. Die Tarif-Wirkung ist gleich - es sind nur unterschiedliche Bemessungssysteme.
Quellen
  1. 01Bundesamt für Statistik BFS, Sozialmedizinische Institutionen. www.bfs.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
  2. 02CURAVIVA Schweiz, nationale Heim-Statistik. www.curaviva.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
  3. 03Pro Senectute, Heim-Beratung. www.prosenectute.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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