Pflegeheim-Kosten in der Schweiz variieren dramatisch · von CHF 6'500 bis 15'000 pro Monat brutto. Wie sich die Tagespauschalen je Kanton unterscheiden, was tatsächlich bei dir hängenbleibt und wo Ergänzungsleistungen helfen.
Aufbau der Heim-Rechnung
Eine Heim-Rechnung besteht aus drei Komponenten:
- Pflege-Tagespauschale · KVG + Kanton + Selbstanteil (max. CHF 23/Tag)
- Pension · Hotellerie, Verpflegung, Wäsche · selbst zu zahlen
- Zusatzleistungen · Telefon, Coiffeur, Fusspflege · selbst
Tagespauschalen nach Kanton (Richtwerte 2026)
Die Pension-Tagespauschale macht den grössten Unterschied zwischen den Kantonen aus. In Stadtkantonen wie Zürich oder Genf liegt sie deutlich höher als in Bergkantonen oder im Mittelland.
Beispielsrechnung · monatliche Brutto-Kosten
Was die Krankenkasse zahlt
Die Krankenkasse deckt den pflegerischen Anteil nach KVG. Die konkrete Zahl variiert nach Pflegestufe, hier eine Übersicht:
Was der Kanton zahlt (Restfinanzierung)
Der Kanton trägt die Differenz zwischen KVG-Tarif und tatsächlichen Pflegekosten · die "Restfinanzierung". Dieser Anteil variiert stark zwischen Kantonen, ist aber für dich als Klientin transparent: du zahlst maximal CHF 23 pro Tag Selbstanteil, der Rest wird zwischen Kasse und Kanton aufgeteilt.
Ergänzungsleistungen schliessen die Lücke
Bei tiefer AHV-Rente und überschaubarem Vermögen schliessen Ergänzungsleistungen (EL) die Lücke zwischen Heim-Pension und eigenem Einkommen · oft bis zu CHF 4'000 bis 6'000 pro Monat. Voraussetzung: Vermögen unter CHF 100'000 (Einzelperson) bzw. CHF 200'000 (Ehepaar). Mehr im EL-Ratgeber.
Steuerabzug für Heim-Kosten
In den meisten Kantonen sind Pflegekosten als ausserordentliche Krankheitskosten in der Steuererklärung abziehbar, sofern sie 5% des Reineinkommens übersteigen. Mehr im Steuer-Ratgeber.
Was du klären solltest
- Aufschlüsselung Pflege/Pension/Zusatz schriftlich
- Tagespauschale je Pflegestufe (BESA oder RAI)
- Anrecht auf Ergänzungsleistungen prüfen (Pro Senectute hilft)
- Steuerabzug-Möglichkeiten je Kanton klären
- Wartezeiten in Wunsch-Heim
Verwandte Inhalte
Was Familien hier oft wissen wollen.
- Wer zahlt das Pflegeheim?
- Pflegeheim-Kosten verteilen sich auf drei Saeulen: Bewohnerbeitrag (Pension, Hotellerie, Betreuung) traegt der Bewohner aus AHV plus Vermögen, Pflegekosten zahlt die Krankenkasse nach KVG-Tarif (BESA oder RAI Pflegestufe), die Differenz uebernimmt der Wohnsitzkanton oder die Wohnsitzgemeinde als Restfinanzierung. Bei knappen Mitteln greifen Ergänzungsleistungen.
- Was kostet Pflegeheim pro Monat?
- Bewohnerbeitrag (ohne Pflege) typisch CHF 4'500 bis 9'000 pro Monat je Region und Standard. Pflege-Selbstbehalt zusaetzlich maximal CHF 23.00 pro Tag (rund CHF 700/Monat). Abweichungen nach oben in Premium-Einrichtungen, nach unten in subventionierten Kanton-Heimen.
- Was ist der Unterschied BESA vs RAI?
- BESA und RAI sind beide vom Bund anerkannte Pflegestufen-Instrumente, die den Pflegebedarf in 12 Stufen einteilen. BESA wird ueberwiegend in der Deutschschweiz verwendet, RAI in Westschweiz und Tessin. Die Tarif-Wirkung ist gleich - es sind nur unterschiedliche Bemessungssysteme.
- 01Bundesamt für Statistik BFS, Sozialmedizinische Institutionen. www.bfs.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 02CURAVIVA Schweiz, nationale Heim-Statistik. www.curaviva.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 03Pro Senectute, Heim-Beratung. www.prosenectute.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
