Nach einem Schlaganfall stehen Familien plötzlich vor einer komplexen Versorgungsfrage: Reha, dann Heim, dann zuhause? Wer zahlt was? Welche Schritte das Schweizer System vorsieht und wie du die Übergänge planst, ohne in eine Versorgungslücke zu fallen.
Phase 1 · Akutspital (Tag 0–14)
Direkt nach dem Schlaganfall erfolgt die Akut-Versorgung im Spital · meist auf einer Stroke Unit. Diagnostik, Stabilisierung, erste Mobilisation. Diese Phase wird vollständig über die Krankenkasse abgerechnet (KVG, Grundversicherung). Du als Familie musst nichts selbst regeln · ausser den engen Kontakt zum Sozialdienst des Spitals.
Phase 2 · Reha-Klinik (Tag 14–60+)
Nach der Akut-Phase folgt typischerweise eine Reha-Klinik (Stroke Reha, ambulant oder stationär). Auch hier zahlt die Grundversicherung die medizinische Reha. Hotellerie und Selbstanteile werden über Selbstbehalt und Franchise abgerechnet.
Phase 3 · Übergangs-Phase (kritisch)
Nach der Reha kommt die heikelste Phase: zurück nach Hause oder ins Heim? Die Krankenkasse zahlt 14 Tage Akut- und Übergangspflege (AÜP) als Brücke zur regulären Spitex oder zum Heim. Plan diese 14 Tage als Puffer, um die langfristige Lösung aufzubauen.
Phase 4 · Spitex zuhause oder Angehörigenpflege
Wenn die Wohnung pflegegerecht ist und die Familie verfügbar ist, ist Pflege zuhause möglich. Optionen:
- Klassische Spitex (Pflegefachpersonen kommen) · KVG zahlt
- Angehörigenpflege · du wirst angestellt, KVG zahlt deinen Lohn (über Anbieter)
- Kombination beider · klassisch tagsüber, Familie nachts
- 24h-Live-In bei hohem Bedarf · selbst zu finanzieren
Hilfsmittel anpassen
Nach Schlaganfall sind häufig Wohnungs-Anpassungen nötig: Rollator, Pflegebett, Toilettenlift, Treppenlift. Die meisten werden von der IV/AHV oder Krankenkasse übernommen, einige (z.B. Treppenlift) nur teilweise. Mehr in unserem Hilfsmittel-Ratgeber.
Finanzielle Unterstützung
- Hilflosenentschädigung der AHV (CHF 4'920 bis 19'680 pro Jahr)
- Krankenkassen-Pflegeleistungen (KVG)
- Ergänzungsleistungen bei tiefer Rente
- Steuerabzug Krankheits- und Pflegekosten
- Lohn als pflegende Angehörige (Pflegewegweiser, Caritas, Solicare ...)
Alternative · Pflegeheim
Bei schwerem Schlaganfall mit dauerhafter Hilfsbedürftigkeit ist ein Pflegeheim oft die nüchterne Lösung. Mehr unter /pflegeheim und im Vergleich Pflegeheim oder Spitex.
Psychologische Begleitung nicht vergessen
Schlaganfall ist für die Familie ein Schock. Pro Senectute, Caritas und die Schweizerische Herzstiftung bieten kostenlose Beratung. Die Schweizerische Herzstiftung hat zusätzlich Selbsthilfegruppen für Familien · sehr empfehlenswert.
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Häufige Fragen
- Wo finde ich kostenlose erste Beratung?
- Pro Senectute betreibt in jedem Kanton eine kostenlose Beratungsstelle fuer aeltere Menschen und ihre Angehoerigen. Daneben Caritas, Spitex Schweiz, Schweizerisches Rotes Kreuz und kantonale Sozialberatungs-Stellen.
- Wie schnell muss ich entscheiden?
- Akute Pflegesituationen brauchen sofortige Massnahmen (Spital-Sozialdienst, Notfall-Spitex, Hilfsmittelvermittlung). Strukturelle Entscheidungen wie Anstellungsverhaeltnis, Anbieter-Wahl oder Hilflosenentschädigung-Antrag haben meist 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit. Plane den Antrag fuer die Hilflosenentschädigung fruehestmöglich (3 bis 6 Monate Bearbeitungszeit).
Du pflegst bereits? Lass dich dafür bezahlen.
Fünf Fragen, drei Minuten. Wir prüfen deine Pflegesituation redaktionell und melden uns mit den Schweizer Anbietern, die zu Lohn, Kanton und Pflegebedarf passen. Kostenlos und unverbindlich.
Anbieter-Quiz startenJede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.
- 01Schweizerische Herzstiftung, Schlaganfall-Information. www.swissheart.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 02Bundesamt für Gesundheit BAG, Akut- und Übergangspflege. www.bag.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 03Pro Senectute, Sozialberatung nach Spitalaufenthalt. www.prosenectute.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
