Im Kanton Aargau zahlst du als Spitex-Patient 20 % des Versichererbeitrags als Patientenbeteiligung, maximal CHF 15.35 pro Tag (§ 32 Abs. 1 Pflegeverordnung SAR 301.215). Die Restfinanzierung trägt deine zivilrechtliche Wohnsitzgemeinde. Der Kanton publiziert seine Normkosten transparent im Anhang 3 der Pflegeverordnung: für Spitex dezentral steigen sie per 1.1.2026 teuerungsbedingt auf CHF 113.70/h (Abklärung), CHF 104.70/h (Behandlung) und CHF 91.50/h (Grundpflege). Die wichtigste Änderung 2026 betrifft aber Angehörigenspitex: Der Ansatz für Grundpflege durch angestellte pflegende Angehörige steigt zunächst von CHF 80.40 auf CHF 81.50, sinkt dann per 1. Juli 2026 auf nur noch CHF 67.10 pro Stunde · bei selbstständigen Pflegefachpersonen wird der Angehörigen-Satz per 1.7.2026 ganz gestrichen. Anbieter mit Leistungsvereinbarung rechnen dagegen Vollkosten direkt mit der Gemeinde ab. Private Hauswirtschaft kostet zusätzlich zwischen CHF 35.00 und CHF 40.00 pro Stunde, und Ergänzungsleistungen decken die Patientenbeteiligung vollständig.
Der Aargau gehört zu den wenigen Kantonen, die ihre Pflegenormkosten offen im Anhang der kantonalen Pflegeverordnung veröffentlichen · genau diese Transparenz macht 2026 sichtbar, was sonst leicht untergeht: eine spürbare Kürzung des Angehörigen-Tarifs mitten im Jahr.
Tarif-Übersicht Kanton Aargau 2026
Normkosten nach Anbietertyp (ohne Leistungsvereinbarung)
Anhang 3 der Pflegeverordnung (PflV, SAR 301.215) gilt für Anbieter ohne Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde und unterscheidet drei Kategorien:
Spitex dezentral
Spitex räumlich begrenzt (2026)
Selbstständige Pflegefachpersonen (2026)
Der Sonderfall: pflegende Angehörige
Für Grundpflege durch angestellte pflegende Angehörige gilt seit jeher ein eigener, tieferer Normkosten-Ansatz. Er steigt per 1.1.2026 zunächst leicht auf CHF 81.50 pro Stunde · sinkt dann aber per 1. Juli 2026 auf nur noch CHF 67.10. Bei selbstständigen Pflegefachpersonen wird der separate Angehörigen-Satz per 1.7.2026 ganz gestrichen. Angehörige müssen dazu in der Monatsabrechnung des Anbieters gesondert ausgewiesen werden (§ 34 Abs. 4 PflV). Am ausbezahlten Lohn ändert sich direkt nichts · die Kürzung betrifft die Normkosten-Basis, aus der sich die kommunale Restfinanzierung berechnet. Mittelfristig drückt das aber die Marge von Angehörigenspitex-Anbietern, was Löhne oder Anstellungskonditionen beeinflussen könnte. Anbieter mit eigener Leistungsvereinbarung rechnen dagegen ihre Vollkosten direkt mit der Gemeinde ab (Pflegegesetz § 12) und sind von dieser Kürzung nicht betroffen. Wer eine Anstellung über einen Anbieter im Aargauer Anbieter-Ranking plant, sollte das offen ansprechen · ohne zu dramatisieren, denn der KVG-Grundpflegebeitrag von CHF 52.60 pro Stunde bleibt unberührt.
Hauswirtschaft und Ergänzungsleistungen
Private Hauswirtschaft kostet je nach Anbieter zwischen CHF 35 und CHF 40 pro Stunde · Spitex Region Brugg verrechnet CHF 36.00, Spitex Freiamt CHF 35.00 für Mitglieder beziehungsweise CHF 40.00 für Nicht-Mitglieder. Ergänzungsleistungen (EL) über die SVA Aargau übernehmen die Patientenbeteiligung bis maximal CHF 15.35 pro Tag sowie private Haushaltshilfe bis CHF 25 pro Stunde und maximal CHF 4'800 pro Jahr.
Vertiefung
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Häufige Fragen
- Welche Anbieter sind in meinem Kanton verfügbar?
- Schweizweit aktive Anbieter (Pflegewegweiser, Solicare) sind ueberall verfügbar. Lokal aktive Anbieter sind nur in den explizit genannten Kantonen taetig. Die Tabelle in diesem Artikel fasst die fuer den jeweiligen Kanton relevanten Anbieter zusammen.
- Wie unterscheidet sich die Restfinanzierung pro Kanton?
- Die kantonale Restfinanzierung der Angehoerigenpflege liegt zwischen CHF 18.50 (Aargau, Solothurn) und CHF 26.00 (Genf) pro Pflegestunde. Sie ergaenzt den KVG-Anteil von CHF 52.60 auf die Vollkosten. Wohnsitzkanton entscheidet, nicht Anbieter-Sitz.
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Anbieter-Quiz startenJede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.
- 01Kanton Aargau, Tarifordnung Anhang 3 PflV (Fassung per 1.7.2026). www.ag.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 02Kanton Aargau, Restkostenfinanzierung ambulant (Grundsatz). www.ag.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 03SVA Aargau, Krankheits- und Behinderungskosten (EL). www.sva-aargau.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 04KLV Art. 7a, Beiträge der Krankenversicherung (Fassung 1.1.2026). fedlex.admin.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
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