Markt-Transparenz

KVG-Tarif-Mechanik · woher die CHF 52.60 pro Pflegestunde kommen

KLV Art. 7a definiert drei Pflegekategorien mit drei sehr unterschiedlichen Stundensätzen. Die Mechanik dahinter erklärt, warum Angehörigen-Lohn bei rund CHF 35 endet und warum Behandlungspflege durch Fachpersonen mehr als das Doppelte vergütet wird.

Stand 14. Mai 20267 Min. Lesezeit3 Quellen
Tablet auf einem Schweizer Wohnzimmertisch zeigt eine einfache Liste, daneben Kaffeetasse, Lesebrille und Herbstblumen
Kurzantwort

Die Krankenkasse vergütet ambulante Pflege gemäss KLV Art. 7a nach drei Kategorien: CHF 76.90 pro Stunde für Abklärung und Beratung (Cat. A), CHF 63.00 für Behandlungspflege (Cat. B) und CHF 52.60 für Grundpflege (Cat. C), die pflegende Angehörige mit Pflegehelferkurs typischerweise erbringen. Dieser KVG-Tarif ist national einheitlich und fliesst an den Anbieter, nicht direkt an die pflegende Person. Zusätzlich zahlt der Wohnkanton eine Restfinanzierung, die zwischen CHF 18.50 (Aargau, Solothurn) und CHF 26.00 (Genf) liegt, dazwischen etwa Bern mit CHF 21.50 und Zürich mit CHF 22.00. Insgesamt fliessen so pro Stunde Grundpflege rund CHF 70 bis 78 von der öffentlichen Hand zum Anbieter, wovon je nach Anbieter CHF 30 bis 38 als Bruttolohn an die pflegende Angehörige weitergegeben werden. Voraussetzung für die Vergütung ist stets eine ärztliche Verordnung, die Pflegekategorie und Stundenumfang festlegt.

Dieser Artikel erklärt nicht „was die Krankenkasse alles bezahlt" · dafür gibt es die Leistungs-Liste in 12 Punkten. Hier geht es um die Mechanik: warum die KVG genau CHF 52.60 pro Stunde Grundpflege zahlt, woher diese Zahl stammt, und wie die drei Tarif-Stufen mathematisch zueinander stehen.

Drei Pflegekategorien, drei Tarife

Die Krankenversicherung unterscheidet gemäss KLV Art. 7a drei Arten von ambulanter Pflege:

Massnahmen der Abklärung und Beratung (Cat. A)76.90CHF/h
Massnahmen der Behandlungspflege (Cat. B)63.00CHF/h
Massnahmen der Grundpflege (Cat. C)52.60CHF/h
02040608076.90Abklärung & Beratung63.00Behandlungspflege52.60GrundpflegeCHF / Stunde (KVG-Tarif 2026)
Die Krankenkasse zahlt pro Pflegekategorie einen anderen Stundensatz · die Differenz erklärt, warum dein Stundenlohn als pflegende Angehörige bei rund CHF 35 endet.

Abklärung und Beratung (Cat. A)

Höchste Vergütung. Hierzu zählen Erstabklärungen, Beratungsgespräche mit Angehörigen, Schulung von pflegenden Personen, Pflegeplanung. Wird praktisch ausschliesslich von ausgebildeten Pflegefachpersonen erbracht.

Behandlungspflege (Cat. B)

Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten · Wundversorgung, Medikamenten- Verabreichung in komplexen Fällen, Sondenpflege, Injektionen. Setzt eine Fachausbildung voraus (FaGe, Pflegefachfrau/-mann HF/FH).

Grundpflege (Cat. C)

Körperpflege, Lagerung, Mobilisation, Hilfe bei Mahlzeiten und Toilette. Diese Kategorie ist die hauptsächlich von pflegenden Angehörigen mit absolviertem Pflegehelferkurs erbringbare Leistung.

Wer den Tarif erhält · und wer nicht

Der KVG-Tarif fliesst nicht direkt an dich, sondern an deinen Anbieter (z.B. Pflegewegweiser, Caritas, Solicare). Der Anbieter bezahlt dich dann aus diesem Erlös plus kantonaler Restfinanzierung. Mehr Details in unserer Margen-Analyse.

Restfinanzierung der Kantone

Auf den KVG-Tarif kommt eine kantonale Restfinanzierung obendrauf. Sie deckt die effektiven Pflegekosten, die der KVG-Tarif nicht abdeckt. Die Höhe variiert kantonal:

Aargau18.50CHF/h
Solothurn18.50CHF/h
Bern21.50CHF/h
Zürich22.00CHF/h
Waadt24.50CHF/h
Genf26.00CHF/h

Insgesamt fliessen pro Stunde Grundpflege durch Angehörige also rund CHF 70 bis 78 von der öffentlichen Hand zum Anbieter. Davon kommen je nach Anbieter CHF 30 bis 38 als Bruttolohn an.

Was der KVG-Tarif nicht abdeckt

  • Hauswirtschaft (Kochen, Reinigung, Einkauf)
  • Reine Begleitung und Anwesenheit
  • Soziale Betreuung ohne pflegerische Komponente
  • Hilfsmittel und Anpassungen der Wohnung
  • Wohnen im Pflegeheim · andere Tarif-Logik

Diese Leistungen werden über andere Quellen finanziert: Hilflosen- entschädigung, Pro-Senectute-Beiträge, kantonale Förderprogramme, eigene Mittel.

Verordnung · Voraussetzung der Vergütung

Damit die Krankenkasse Pflegestunden überhaupt vergütet, braucht es eine ärztliche Verordnung. Die Hausärztin oder ein behandelnder Arzt füllt das Formular aus, in dem konkret steht, welche Pflegekategorien wieviele Stunden pro Tag oder Woche notwendig sind.

Diese Verordnung wird typischerweise vom gewählten Anbieter mit dir zusammen organisiert · du musst das nicht alleine angehen.

Worauf du beim Tarif-Bezug achten solltest

  1. Frag deinen Anbieter, welche Pflegekategorie auf dich angewendet wird. Bei reiner Grundpflege durch Angehörige ist es Cat. C (CHF 52.60).
  2. Klär ab, ob bei deinem Pflegealltag auch Behandlungspflege-Anteile dabei sind · diese werden höher vergütet, brauchen aber Fachpersonal.
  3. Verstehe die kantonale Restfinanzierung deines Wohnkantons · sie beeinflusst, wieviel Spielraum dein Anbieter bei deinem Stundenlohn hat.
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Häufige Fragen

Worauf basieren diese Marktdaten?
Auf publizierten Anbieter-Tarifen, KVG-Verordnungen und unabhaengiger Schweizer Berichterstattung. Quellen mit Abruf-Datum am Ende des Artikels. KLV Art. 7a definiert drei Pflegekategorien mit drei sehr unterschiedlichen Stundensätzen. Die Mechanik dahinter erklärt, warum Angehörigen-Lohn bei rund CHF 35 endet und warum Behandlungspflege durch
Wie hoch ist die Marge der Anbieter?
Die Marge zwischen KVG-Tarif (CHF 52.60/h fuer Grundpflege durch Angehoerige) und ausgezahltem Bruttolohn liegt typisch zwischen CHF 14 und CHF 22 pro Stunde. Davon werden Sozialversicherungsbeitraege (rund 15.5%), Care-Management und Verwaltung gedeckt - der verbleibende Anbieter-Gewinn variiert deutlich.

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Quellen & Methodik

Jede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.

  1. 01Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Art. 25a. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  2. 02Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, Art. 7a. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  3. 03Bundesamt für Gesundheit BAG, Pflegeleistungen. www.bag.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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