Im Kanton Zürich zahlst du als Spitex-Patient höchstens CHF 7.65 Patientenbeteiligung pro Tag · genau die Hälfte des Schweizer Bundesmaximums von CHF 15.35 (Pflegegesetz LS 855.1 § 9 Abs. 2, seit 1.1.2020 unverändert). Unter 18-Jährige zahlen nichts, und Gemeinden dürfen den Betrag ganz oder teilweise erlassen. Die KVG-Grundbeiträge sind national geregelt: CHF 76.90/h für Abklärung, CHF 63.00/h für Behandlung, CHF 52.60/h für Grundpflege. Die restlichen Kosten trägt die Wohnsitzgemeinde über die Restfinanzierung. Der Kanton veröffentlicht dazu jährlich Normkosten je Leistungsart und Anbietertyp · für 2026 liegen sie bei beauftragten Spitex-Organisationen zwischen CHF 146.62/h (Grundpflege) und CHF 159.20/h (Abklärung). Neu 2026: ein eigener, deutlich tieferer Normkosten-Satz von CHF 68.36/h für Grundpflege durch angestellte pflegende Angehörige. Für Hauswirtschaft verlangt Spitex Zürich (Stadt) je nach steuerbarem Einkommen zwischen CHF 31.00 und CHF 44.00 pro Stunde.
Zürich deckelt den Bundesmaximum-Selbstbehalt kantonal auf die Hälfte und veröffentlicht als einer der wenigen Kantone seine Normkosten-Kalkulation offen · das macht Zürich zum transparentesten Tarif-Kanton der Deutschschweiz.
Tarif-Übersicht Kanton Zürich 2026
Normkosten nach Anbietertyp
Kreisschreiben des Amts für Gesundheit vom 28. August 2025, gestaffelt nach Leistungsart und Auftragsverhältnis:
Beauftragte Spitex-Organisationen
Nicht beauftragte Spitex
Selbstständige Pflegefachpersonen
Neu: eigener Tarif für Angehörigenspitex
2026 führt der Kanton erstmals einen eigenen Normkosten-Satz für Grundpflege durch angestellte pflegende Angehörige ein: CHF 68.36 pro Stunde, Normdefizit CHF 15.75. Ziehst du den nationalen KVG-Grundpflegebeitrag von CHF 52.60 ab, bleibt fast genau dieses Normdefizit übrig · die Gemeinde übernimmt so nur die tieferen Gestehungskosten einer Angehörigenanstellung. Für Familien, die eine Angehörige über einen Anbieter aus dem Zürcher Anbieter-Ranking anstellen, ändert sich am eigenen Lohn nichts.
Hauswirtschaft und Restkosten in der Stadt Zürich
Spitex Zürich (Stadt) staffelt die Hauswirtschafts-Tarife seit 1. Januar 2026 nach steuerbarem Einkommen:
Bezüger von Zusatzleistungen (ZL) zahlen immer CHF 31.00, eine Absage unter 24 Stunden kostet pauschal CHF 50. Zusatzleistungen zur AHV/IV übernehmen zudem die Patientenbeteiligung vollständig sowie die Hauswirtschaft bis maximal CHF 50 pro Stunde · private Haushaltshilfe bis CHF 4'800 pro Jahr. Bei Akut- und Übergangspflege entfällt die Patientenbeteiligung ganz; Gemeinde (55 %) und Versicherer (45 %) teilen sich die Kosten zu eigenen Tarifen von CHF 121.22, CHF 119.24 und CHF 105.60 pro Stunde.
Vertiefung
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Häufige Fragen
- Welche Anbieter sind in meinem Kanton verfügbar?
- Schweizweit aktive Anbieter (Pflegewegweiser, Solicare) sind ueberall verfügbar. Lokal aktive Anbieter sind nur in den explizit genannten Kantonen taetig. Die Tabelle in diesem Artikel fasst die fuer den jeweiligen Kanton relevanten Anbieter zusammen.
- Wie unterscheidet sich die Restfinanzierung pro Kanton?
- Die kantonale Restfinanzierung der Angehoerigenpflege liegt zwischen CHF 18.50 (Aargau, Solothurn) und CHF 26.00 (Genf) pro Pflegestunde. Sie ergaenzt den KVG-Anteil von CHF 52.60 auf die Vollkosten. Wohnsitzkanton entscheidet, nicht Anbieter-Sitz.
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Anbieter-Quiz startenJede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.
- 01Kanton Zürich, Pflegegesetz LS 855.1 § 9 (Patientenbeteiligung, Restfinanzierung). www.zh.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 02Amt für Gesundheit ZH, Kreisschreiben Normdefizite 2026. www.zh.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 03Spitex Zürich, Tarifblatt gültig seit 1. Januar 2026 (verfügt von der Stadt Zürich). www.spitex-zuerich.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 04KLV Art. 7a, Beiträge der Krankenversicherung (Fassung 1.1.2026). fedlex.admin.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
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