Kantonale Vergleiche

Spitex-Tarife Zürich 2026 · Patientenbeteiligung nur CHF 7.65

Zürich ist der günstigste Grosskanton für Spitex-Patienten: Die Patientenbeteiligung beträgt nur CHF 7.65 pro Tag · die Hälfte des Bundesmaximums, und Gemeinden dürfen sie ganz erlassen. Dazu publiziert der Kanton als einer der wenigen die Normkosten 2026, inklusive eines neuen Satzes für pflegende Angehörige.

Stand 11. Juli 20267 Min. Lesezeit4 Quellen
Tarif-Vergleichstabelle für Spitex-Leistungen im Kanton Zürich · Symbolbild Tarif 2026 ZH
Kurzantwort

Im Kanton Zürich zahlst du als Spitex-Patient höchstens CHF 7.65 Patientenbeteiligung pro Tag · genau die Hälfte des Schweizer Bundesmaximums von CHF 15.35 (Pflegegesetz LS 855.1 § 9 Abs. 2, seit 1.1.2020 unverändert). Unter 18-Jährige zahlen nichts, und Gemeinden dürfen den Betrag ganz oder teilweise erlassen. Die KVG-Grundbeiträge sind national geregelt: CHF 76.90/h für Abklärung, CHF 63.00/h für Behandlung, CHF 52.60/h für Grundpflege. Die restlichen Kosten trägt die Wohnsitzgemeinde über die Restfinanzierung. Der Kanton veröffentlicht dazu jährlich Normkosten je Leistungsart und Anbietertyp · für 2026 liegen sie bei beauftragten Spitex-Organisationen zwischen CHF 146.62/h (Grundpflege) und CHF 159.20/h (Abklärung). Neu 2026: ein eigener, deutlich tieferer Normkosten-Satz von CHF 68.36/h für Grundpflege durch angestellte pflegende Angehörige. Für Hauswirtschaft verlangt Spitex Zürich (Stadt) je nach steuerbarem Einkommen zwischen CHF 31.00 und CHF 44.00 pro Stunde.

Zürich deckelt den Bundesmaximum-Selbstbehalt kantonal auf die Hälfte und veröffentlicht als einer der wenigen Kantone seine Normkosten-Kalkulation offen · das macht Zürich zum transparentesten Tarif-Kanton der Deutschschweiz.

Tarif-Übersicht Kanton Zürich 2026

KVG Grundpflege (national)52.60CHF/h
Patientenbeteiligung ZH (max./Tag)7.65CHF
Bundesmaximum Patientenbeteiligung (Tag)15.35CHF
Normkosten Grundpflege, beauftragte Spitex146.62CHF/h
Grundpflege pflegende Angehörige (neu)68.36CHF/h

Normkosten nach Anbietertyp

Kreisschreiben des Amts für Gesundheit vom 28. August 2025, gestaffelt nach Leistungsart und Auftragsverhältnis:

Beauftragte Spitex-Organisationen

Abklärung/Beratung (Normdefizit CHF 82.30)159.20CHF/h
Untersuchung/Behandlung (Normdefizit CHF 91.50)154.52CHF/h
Grundpflege (Normdefizit CHF 94.00)146.62CHF/h

Nicht beauftragte Spitex

Abklärung/Beratung115.40CHF/h
Untersuchung/Behandlung95.16CHF/h
Grundpflege81.82CHF/h

Selbstständige Pflegefachpersonen

Abklärung/Beratung131.01CHF/h
Untersuchung/Behandlung118.76CHF/h
Grundpflege93.65CHF/h

Neu: eigener Tarif für Angehörigenspitex

2026 führt der Kanton erstmals einen eigenen Normkosten-Satz für Grundpflege durch angestellte pflegende Angehörige ein: CHF 68.36 pro Stunde, Normdefizit CHF 15.75. Ziehst du den nationalen KVG-Grundpflegebeitrag von CHF 52.60 ab, bleibt fast genau dieses Normdefizit übrig · die Gemeinde übernimmt so nur die tieferen Gestehungskosten einer Angehörigenanstellung. Für Familien, die eine Angehörige über einen Anbieter aus dem Zürcher Anbieter-Ranking anstellen, ändert sich am eigenen Lohn nichts.

Hauswirtschaft und Restkosten in der Stadt Zürich

Spitex Zürich (Stadt) staffelt die Hauswirtschafts-Tarife seit 1. Januar 2026 nach steuerbarem Einkommen:

Bis CHF 40'000 steuerbar31.00CHF/h
CHF 40'000–60'00033.00CHF/h
CHF 60'000–80'00038.00CHF/h
Über CHF 80'00044.00CHF/h

Bezüger von Zusatzleistungen (ZL) zahlen immer CHF 31.00, eine Absage unter 24 Stunden kostet pauschal CHF 50. Zusatzleistungen zur AHV/IV übernehmen zudem die Patientenbeteiligung vollständig sowie die Hauswirtschaft bis maximal CHF 50 pro Stunde · private Haushaltshilfe bis CHF 4'800 pro Jahr. Bei Akut- und Übergangspflege entfällt die Patientenbeteiligung ganz; Gemeinde (55 %) und Versicherer (45 %) teilen sich die Kosten zu eigenen Tarifen von CHF 121.22, CHF 119.24 und CHF 105.60 pro Stunde.

Vertiefung

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Häufige Fragen

Welche Anbieter sind in meinem Kanton verfügbar?
Schweizweit aktive Anbieter (Pflegewegweiser, Solicare) sind ueberall verfügbar. Lokal aktive Anbieter sind nur in den explizit genannten Kantonen taetig. Die Tabelle in diesem Artikel fasst die fuer den jeweiligen Kanton relevanten Anbieter zusammen.
Wie unterscheidet sich die Restfinanzierung pro Kanton?
Die kantonale Restfinanzierung der Angehoerigenpflege liegt zwischen CHF 18.50 (Aargau, Solothurn) und CHF 26.00 (Genf) pro Pflegestunde. Sie ergaenzt den KVG-Anteil von CHF 52.60 auf die Vollkosten. Wohnsitzkanton entscheidet, nicht Anbieter-Sitz.

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Quellen & Methodik

Jede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.

  1. 01Kanton Zürich, Pflegegesetz LS 855.1 § 9 (Patientenbeteiligung, Restfinanzierung). www.zh.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
  2. 02Amt für Gesundheit ZH, Kreisschreiben Normdefizite 2026. www.zh.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
  3. 03Spitex Zürich, Tarifblatt gültig seit 1. Januar 2026 (verfügt von der Stadt Zürich). www.spitex-zuerich.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
  4. 04KLV Art. 7a, Beiträge der Krankenversicherung (Fassung 1.1.2026). fedlex.admin.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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