Über 70% der Schweizer Bevölkerung wünschen sich, zuhause zu sterben. Real geschieht das in nur etwa 20% der Fälle. Die Gründe sind vielfältig · oft fehlt es nicht am Wunsch, sondern an der koordinierten Begleitung. Wer mitwirkt, was sie zahlt, was du selbst tragen würdest.
Was eine Sterbebegleitung zuhause leistet
Palliative Pflege zuhause kombiniert medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Begleitung. Im Idealfall arbeiten vier Akteure zusammen:
- Hausärztin oder palliative Fachärztin · für Schmerzmanagement, Symptomkontrolle, Notfallplan
- Spitex-Palliativ-Team · spezialisierte Pflegefachpersonen, oft mit eigenem Pikettdienst
- Pflegende Angehörige · für die durchgehende Präsenz und alltägliche Pflege
- Freiwillige Sterbebegleitung · z.B. von Caritas, Hospiz Schweiz, Pro Senectute · ergänzende Begleitung
Was die Krankenkasse zahlt
Palliative Spitex wird von der Krankenkasse als Pflege gemäss KVG Art. 25a vergütet · in der höheren Tarifstufe Cat. A (Abklärung und Beratung) oder Cat. B (Behandlungspflege), je nach erbrachter Leistung. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten ohne zusätzliche Bewilligung, sofern eine palliative Indikation ärztlich attestiert ist.
Hospiz-zuhause-Modelle
Mehrere Schweizer Kantone (insbesondere ZH, BE, BS, VD, GE) haben spezialisierte Hospiz-zuhause-Strukturen aufgebaut:
- Mobiles Palliativteam · ärztlich-pflegerisches Team, das zuhause die palliative Versorgung koordiniert
- 24/7-Pikettdienst · damit medizinische Notfälle (Schmerzdurchbruch, Atemnot) nicht zwingend im Spital enden
- Psychologische Begleitung der Familie · vor und nach dem Tod
In Kantonen ohne strukturiertes Hospiz-zuhause-Modell organisierst du das ad hoc · Hausarzt plus Spitex plus eventuelle Freiwilligen- Begleitung.
Was du als Angehörige leistest · und was nicht
Pflegende Angehörige in der Sterbebegleitung sind oft unsicher: was kann ich, was darf ich, was muss ich? Eine ehrliche Übersicht:
Was du als Pflegehelferin SRK leisten darfst
- Grundpflege bis zum Ende
- Lagerung, Mobilisation
- Mundpflege, einschliesslich befeuchtende Pflege bei Trockenheit
- Mahlzeiten anreichen, falls noch möglich
- Anwesenheit, Vorlesen, Hand halten
Was Fachpersonen übernehmen
- Schmerzmittel-Anpassung (Opioide, sedierende Wirkstoffe)
- Subkutane Injektionen, Infusionen
- Sauerstoff-Versorgung
- Symptomkontrolle bei akuten Verschlechterungen
- Todesfeststellung und Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung
Der praktische Notfallplan
Mit der Hausärztin und dem Spitex-Palliativ-Team erarbeitest du einen schriftlichen Notfallplan, der enthält:
- Welche Symptome (Schmerz, Atemnot, Unruhe) wie behandelt werden
- Welche Reservemedikamente vor Ort liegen und wie sie verabreicht werden
- Welche Telefonnummer du nachts anrufst (Spitex-Pikett) versus welche im Spital landet (Notruf 144)
- Wer die Todesbescheinigung ausstellt (Hausärztin, oder im Notfall-Setting Ärztin der Spitex)
- Welcher Bestatter informiert wird und wann
Ein klarer Notfallplan reduziert das Risiko, dass die letzten Stunden im Spital statt zuhause stattfinden, weil im Akutmoment unklar ist, wer was tut.
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Wenn deine Eltern noch entscheidungsfähig sind, sind eine Patientenverfügung (medizinische Wünsche) und ein Vorsorgeauftrag (rechtliche Vertretung) jetzt der richtige Moment. Beide werden vom Erwachsenenschutz-Recht in der Schweiz anerkannt und sind im Notfall verbindlich.
Nach dem Tod · die ersten 24 Stunden
- Hausärztin oder Spitex-Pikett anrufen für Todesbescheinigung
- Bestatter informieren · keine Eile, nimm dir Zeit für Abschied
- Engste Angehörige informieren
- Innerhalb 2 bis 3 Tagen: Zivilstandsamt der Wohngemeinde melden
Begleitung danach
Trauer- und Begleitungsangebote nach Verlust:
- Pro Senectute Trauerbegleitung (Personen ab 60)
- Caritas Trauergruppen
- Fachstelle Verwitwung Schweiz
- Krankenkassen-Psychotherapie bei komplizierter Trauer
Wenn du nach längerer Pflege erschöpft bist, ist die zusätzliche Belastung des Verlusts oft schwer · siehe auch Burnout pflegende Angehörige.
Was Familien hier oft wissen wollen.
- Wo finde ich kostenlose erste Beratung?
- Pro Senectute betreibt in jedem Kanton eine kostenlose Beratungsstelle fuer aeltere Menschen und ihre Angehoerigen. Daneben Caritas, Spitex Schweiz, Schweizerisches Rotes Kreuz und kantonale Sozialberatungs-Stellen.
- Wie schnell muss ich entscheiden?
- Akute Pflegesituationen brauchen sofortige Massnahmen (Spital-Sozialdienst, Notfall-Spitex, Hilfsmittelvermittlung). Strukturelle Entscheidungen wie Anstellungsverhaeltnis, Anbieter-Wahl oder Hilflosenentschädigung-Antrag haben meist 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit. Plane den Antrag fuer die Hilflosenentschädigung fruehestmöglich (3 bis 6 Monate Bearbeitungszeit).
- 01Palliative.ch, Schweizerische Gesellschaft für Palliative Medizin. www.palliative.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 02Bundesamt für Gesundheit BAG, Palliative Care. www.bag.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 03Krebsliga Schweiz, Palliative-Care-Beratung. www.krebsliga.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
