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Vorsorgeauftrag Schweiz · was er regelt, wann er greift, wie er entsteht

Der Vorsorgeauftrag legt fest, wer für dich Entscheidungen trifft, wenn du selbst urteilsunfähig wirst. Ohne ihn entscheidet die KESB. Was im Auftrag stehen muss, wer ihn validieren kann und welche typischen Fehler du vermeidest.

Verifiziert am 14. Mai 2026·9 Min. Lesezeit
Offenes leeres Notizbuch und schwarzer Füllfederhalter auf dunklem Walnuss-Schreibtisch im weichen Morgenlicht

Der Vorsorgeauftrag ist seit der Erwachsenenschutzrechts-Revision von 2013 in den Artikeln 360 bis 369 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs verankert. Er regelt eine einfache, aber gewichtige Frage: Wer trifft Entscheidungen für dich, wenn du selbst dazu nicht mehr fähig bist? Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), in der Regel über einen behördlich eingesetzten Beistand. Mit Vorsorgeauftrag entscheidest du das vorab.

Was der Vorsorgeauftrag regelt · drei Bereiche

Der Auftrag kann eine, zwei oder alle drei der folgenden Bereiche abdecken. Du kannst für jeden Bereich eine andere Person bestimmen.

Personensorge

Wer kümmert sich um deine alltägliche Lebenssituation · Wohnsitz, Pflege, Kontakt zu Angehörigen, Tagesablauf? Die personensorgeberechtigte Person entscheidet im Alltag, ob du zuhause bleiben oder ins Pflegeheim umziehen sollst.

Vermögenssorge

Wer verwaltet dein Vermögen, deine laufenden Zahlungen, deine Steuern? Die vermögenssorgeberechtigte Person hat Zugriff auf Konten, kann Verträge unterzeichnen, Liegenschaften verwalten und Versicherungen anpassen.

Vertretung im Rechtsverkehr

Wer schliesst Verträge in deinem Namen ab? Wer kommuniziert mit Behörden, Banken und Versicherungen? In der Praxis überschneidet sich das stark mit der Vermögenssorge, ist aber rechtlich ein eigener Bereich.

Wann der Vorsorgeauftrag greift

Der Vorsorgeauftrag wird erst aktiv, wenn die KESB feststellt, dass du urteilsunfähig bist. Das passiert nicht automatisch · es braucht einen formellen Antrag, in der Regel durch Angehörige, die behandelnde Hausärztin oder die KESB selbst (auf Hinweis hin).

Die KESB prüft dann zwei Dinge:

  1. Bist du tatsächlich urteilsunfähig? · auf Basis eines ärztlichen Berichts.
  2. Ist der Vorsorgeauftrag formell gültig und wird die beauftragte Person den Auftrag wahrnehmen?

Sind beide Fragen mit Ja beantwortet, validiert die KESB den Vorsorgeauftrag. Erst ab diesem Moment darf die beauftragte Person rechtsverbindlich für dich handeln. Vorher zählt jede Unterschrift in deinem Namen rechtlich als Vertretung ohne Vollmacht.

Form · zwei Wege zum gültigen Vorsorgeauftrag

Das Gesetz erkennt zwei Formen an. Beide sind gleichwertig.

Eigenhändig verfasst

Der gesamte Text ist von dir handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet. Maschinell gedruckte Abschnitte machen den Auftrag ungültig · auch wenn nur der Name der beauftragten Person gedruckt ist. Diese Form ist kostenlos, aber fehleranfällig.

Öffentlich beurkundet

Eine Notarin oder ein Notar errichtet den Auftrag, du unterzeichnest in ihrer Anwesenheit. Kosten: CHF 200 bis 800 je nach Kanton und Umfang. Vorteil: Rechtssicherheit, korrekte Formulierungen, oft auch Beratung zu komplexen Vermögenssituationen mit eingeschlossen.

Was der Vorsorgeauftrag mindestens enthalten muss

  • Vollständiger Name und Geburtsdatum der auftraggebenden Person
  • Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum der beauftragten Person(en)
  • Klarer Bereich des Auftrags (Personen-, Vermögens-, Rechtsvertretung)
  • Allenfalls: Ersatzperson, falls die Hauptperson den Auftrag nicht annimmt
  • Allenfalls: konkrete Wünsche und Weisungen (z.B. Wohnort, Pflegestil)
  • Datum und eigenhändige Unterschrift

Sechs typische Fehler · und wie du sie vermeidest

1. Vorlagen unverändert übernehmen

Internet-Vorlagen sind ein guter Startpunkt, aber pass sie auf deine Situation an. Eine Vorlage, die für eine alleinstehende Person ohne Kinder geschrieben ist, passt nicht zu einer Patchwork-Familie mit Liegenschaftsvermögen.

2. Nur eine Person beauftragen, ohne Ersatz

Wenn deine Hauptperson zum Zeitpunkt der Urteilsunfähigkeit selbst verstorben oder verhindert ist, fällst du in das Standard-KESB-Verfahren zurück. Setze immer eine Ersatzperson ein.

3. Bereich vergessen

Wer nur die Vermögenssorge regelt, hinterlässt die Personensorge offen · und damit Wohnort, Pflegeentscheidungen, Kontakt mit Familie. Decke bewusst alle drei Bereiche ab, auch wenn du dieselbe Person für alle nominierst.

4. Maschinell drucken

Eigenhändig heisst Wort für Wort handschriftlich. Auch wenn das mühsam ist und der Text drei Seiten füllt. Sonst: Beurkundung beim Notariat.

5. Die beauftragte Person nicht informieren

Eine Person, die den Auftrag nicht annimmt, hilft dir nichts. Sprich die Nominierung im Voraus an, kläre die Bereitschaft, hinterlege eine Kopie an einem für sie auffindbaren Ort.

6. Den Auftrag verstecken

Der beste Vorsorgeauftrag nützt nichts, wenn niemand weiss, wo er liegt. Hinterlege ihn an einem auffindbaren Ort und informiere die beauftragte Person sowie die Hausärztin. Zentrale Hinterlegung beim Zivilstandsamt ist in den meisten Kantonen möglich (Gebühr CHF 50 bis 100).

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung · zwei verschiedene Dokumente

Beide Dokumente regeln Situationen der Urteilsunfähigkeit, sie haben aber unterschiedliche Geltungsbereiche:

  • Vorsorgeauftrag: Personen-, Vermögens- und Rechtsverkehrsvertretung. Wer trifft Entscheidungen über deine Lebenssituation und dein Vermögen?
  • Patientenverfügung: medizinische Entscheidungen. Welche Behandlung willst du in welcher Situation?

Eine vollständige Vorsorge umfasst beide Dokumente. Mehr zur Patientenverfügung Schweiz.

Kosten · Übersicht

  • Eigenhändig: CHF 0
  • Beratung Pro Senectute: in der Regel kostenlos
  • Notarielle Beurkundung: CHF 200 bis 800 je nach Kanton und Umfang
  • Hinterlegung Zivilstandsamt: CHF 50 bis 100 einmalig
  • Validierung durch KESB im Bedarfsfall: amtliche Gebühr je Kanton, in der Regel CHF 200 bis 600

Was passiert ohne Vorsorgeauftrag

Wer keinen Vorsorgeauftrag hat und urteilsunfähig wird, fällt unter das gesetzliche Erwachsenenschutzrecht. Die KESB setzt einen Beistand ein, oft einen Verwandten, manchmal eine Berufsbeiständin. Das ist nicht zwingend schlechter, aber:

  • Du verlierst die Wahl, wer für dich entscheidet
  • Verwandte müssen sich allenfalls untereinander einigen, das ist konfliktanfällig
  • Berufsbeistandschaft kostet jährlich CHF 2 000 bis 8 000 aus dem Vermögen
  • Familieneigene Wertvorstellungen kommen weniger zum Tragen

Der Vorsorgeauftrag kostet dich einmalig wenige hundert Franken (oder nichts) und nimmt diese Risiken aus dem Spiel.

Häufige Fragen

Was Familien hier oft wissen wollen.

Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
Stand der Angaben?
Letzte Verifikation: 2026-05-14. Alle Tarife mit Quellen und Abruf-Datum dokumentiert.
Quellen
  1. 01Schweizerisches Zivilgesetzbuch ZGB Art. 360–369 (Vorsorgeauftrag). www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  2. 02Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES, Empfehlungen Vorsorgeauftrag. www.kokes.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  3. 03Pro Senectute, Vorsorgedokumente. www.prosenectute.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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