Vom Bruttolohn der angestellten pflegenden Angehörigen ziehen die Anbieter rund 6.4% AHV/IV/EO ab · plus ALV, NBU und allenfalls BVG. Klingt nach Verlust, ist aber Renten-Aufbau. Was tatsächlich auf deinem AHV-Konto landet, wieviel deine spätere Rente davon profitiert, und warum die AHV-Betreuungsgutschrift das eigentliche Plus für pflegende Angehörige ist.
Was abgezogen wird, im Detail
Bei einem Brutto-Stundenlohn von CHF 35 sind das je nach Pensum und Anbieter:
Beispielrechnung · 6 Pflegestunden täglich, CHF 35 brutto
- Brutto-Monatslohn: CHF 4 550
- − AHV/IV/EO (5.30%): CHF 241
- − ALV (1.10%): CHF 50
- − NBU (1.20%): CHF 55
- − BVG: erst ab Eintrittsschwelle (siehe unten)
- Netto vor Steuern: CHF 4 204
BVG-Pflicht: erst ab Eintrittsschwelle
Erst wenn dein Jahres-Brutto die BVG-Eintrittsschwelle überschreitet, ist der Anbieter verpflichtet, dich in der Pensionskasse zu versichern. Bei mindestens 12 Pflegestunden pro Woche zu CHF 35 brutto bist du in der Pflicht. Das ist gut · auch wenn der monatliche Beitrag schmerzt, baust du damit das zweite Standbein deiner Altersvorsorge auf.
Was die Beiträge dir später bringen
Jeder einbezahlte AHV-Beitragsfranken zählt für deine spätere AHV-Rente. Konkret:
- Beitragsjahre · fünf zusätzliche AHV-pflichtige Pflegejahre erhöhen deine Rentenanspruchsdauer · gut für alle, deren Erwerbsbiografie Lücken hat.
- Massgebliches durchschnittliches Jahreseinkommen · dein Pflege-Lohn fliesst in den Mittelwert ein, der die AHV-Rente bestimmt.
- BVG-Sparguthaben · bei genügend Pensum baust du parallel ein zweites Renten-Standbein auf, das bei der Pensionierung als Rente oder Kapitalbezug zur Verfügung steht.
AHV-Betreuungsgutschrift · das eigentliche Plus
Neben deinen regulären AHV-Beiträgen aus dem Pflege-Lohn hast du Anspruch auf eine AHV-Betreuungsgutschrift, sofern du:
- regelmässig eine direkt verwandte Person pflegst (Eltern, Ehepartner, eingetragene Partnerschaft, Kinder, Geschwister, Schwiegereltern)
- die pflegebedürftige Person Hilflosenentschädigung mindestens leichten Grades bezieht
- im gleichen Haushalt wohnt oder unter 30 Kilometer entfernt wohnt
Die Betreuungsgutschrift ist eine fiktive Beitragsleistung · kein Cash, aber sie wird beim AHV-Rentenrechner so behandelt, als hättest du in jedem Pflegejahr zusätzlich rund CHF 45 000 verdient. Mehr im Betreuungsgutschriften-Artikel.
Was du selbst tun musst
- AHV-Konto-Auszug einmal jährlich von der Ausgleichskasse beantragen (kostenlos), Beiträge prüfen
- Betreuungsgutschrift-Antrag bei der Ausgleichskasse · meist jährlich erneuern
- BVG-Aufstellungen aufbewahren · besonders bei Anbieter-Wechsel, weil sonst Lücken entstehen können
- Bei Pflegeunterbrüchen (Krankheit, Auslandsaufenthalt) Beitrags- Lücken im AHV-Konto prüfen und allenfalls Selbstzahlung leisten
Krankentaggeld und Unfallversicherung
Mit der Anstellung bist du zusätzlich gegen Berufs-Unfall und Erwerbsausfall bei Krankheit versichert (KTG, durchschnittlich 80% Lohnfortzahlung nach 2 bis 30 Tagen Wartefrist, je nach Anbieter-Police). Diese Absicherungen sind unbezahlbar wertvoll gegenüber dem informellen Pflege-Status · ein einziger Bandscheiben-Vorfall ohne KTG kostet eine pflegende Angehörige ohne Anstellung schnell CHF 20 000+ in entgangenem Einkommen.
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Häufige Fragen
- Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
- Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
- Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
- Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
- Stand der Angaben?
- Letzte Verifikation: 2026-05-15. Alle Tarife mit Quellen und Abruf-Datum dokumentiert.
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Anbieter-Quiz startenJede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.
- 01AHV/IV, Merkblatt 2.01 Beitragspflicht Arbeitnehmende. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
- 02AHV/IV, Merkblatt 1.03 Betreuungsgutschriften. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
- 03Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. www.bsv.admin.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
