AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Geldzahlung, sondern eine fiktive AHV-Beitragsleistung von CHF 45 360 pro Pflegejahr (2026: 3 × maximale Mindestrente von CHF 15 120), die später die eigene AHV-Altersrente erhöht. Anspruch hat, wer regelmässig einen Verwandten mit Hilflosenentschädigung mittel oder schwer pflegt · Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister, verschwägerte Personen oder mind. 5-jährige Lebenspartnerschaft. Voraussetzung: Wohnsitz zusammen oder leicht erreichbar (ca. 30 Minuten). Der Antrag muss jährlich neu bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse eingereicht werden (Formular 1.03), rückwirkend bis 5 Jahre möglich. Effektive Rentenwirkung: ca. CHF 1 000 pro Pflegejahr und Lebensjahr in der Pension · über 20 Rentenjahre rund CHF 20 000 pro angerechnetes Pflegejahr. Kombinierbar mit dem Pflege-Lohn aus einer Anstellung als pflegende Angehörige. Eigenen Betrag berechnen.
Wer in der Schweiz einen nahen Angehörigen pflegt, kann pro Jahr eine sogenannte Betreuungsgutschrift bei der AHV gut anrechnen lassen · unabhängig davon, ob du dafür einen Lohn beziehst oder nicht. Diese Gutschriften wirken später, bei deiner eigenen Pensionierung, und können deine AHV-Rente um mehrere hundert Franken pro Monat erhöhen.
Was eine Betreuungsgutschrift ist · und was nicht
Eine Betreuungsgutschrift ist kein Geldbetrag, der dir ausgezahlt wird. Sie ist ein fiktives Einkommen, das die AHV deinem persönlichen Beitragskonto gutschreibt. Im Pensionsalter wird deine Rente auf Basis der durchschnittlich angerechneten Einkommen deines Berufslebens berechnet · Betreuungsjahre fliessen wie Erwerbsjahre in diese Berechnung ein.
Voraussetzungen
- Du bist bei der AHV obligatorisch versichert (Wohnsitz Schweiz, kein Pensions-Alter erreicht).
- Der pflegebedürftige Angehörige bezieht einemittlere oder schwere Hilflosenentschädigung der AHV oder IV.
- Du pflegst regelmässig · keine genaue Stundenmindestmenge, aber im Sinne von "es macht einen Unterschied im Alltag des Angehörigen".
- Der Angehörige ist mit dir verwandt im weiteren Sinn: Eltern/Schwiegereltern, Ehe-/Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwager/Schwägerin.
- Du wohnst in einer Distanz, die regelmässige Betreuung praktisch erlaubt (oft so interpretiert: gleiche Wohnung oder Fahrtdistanz unter 30 Minuten).
Antragstellung · einmal pro Jahr
Die Betreuungsgutschrift muss aktiv beantragt werden · sie erfolgt nicht automatisch.
- Formular "Antrag auf Anrechnung von Betreuungsgutschriften" bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse beziehen oder herunterladen.
- Bestätigung der Hilflosenentschädigung des Angehörigen beifügen.
- Antrag bis spätestens Ende März des Folgejahreseinreichen, also für das Pflegejahr 2026 bis Ende März 2027.
Kombinierbar mit Lohn aus Angehörigenpflege
Wenn du als Angehörige bei einem Anbieter angestellt bist und einen Stundenlohn beziehst (siehe Lohn-Übersicht), kannst du zusätzlich Betreuungsgutschriften beantragen. Der bezogene Lohn fliesst über deine Lohnabrechnung in deine AHV-Beiträge, die Betreuungsgutschrift kommt parallel obendrauf · sofern die Voraussetzungen (Hilflosenentschädigung, Verwandtschafts- grad) erfüllt sind.
Beispielrechnung
- AHV-Rente aus regulärer Erwerbsarbeit: ca. CHF 2 100 / Monat (60%-Pensum über 25 Jahre)
- Plus durch 5 Betreuungsgutschriftsjahre: ca. CHF 80 / Monat
- Total: ca. CHF 2 180 / Monat
Über 20 Pensionsjahre summiert sich der Pflege-Bonus auf rund CHF 19 000. Für Pflegejahre, die du ohnehin leistest, ist das die unterschätzte Vorsorge-Komponente.
Was, wenn die Hilflosenentschädigung fehlt?
Ohne mittlere oder schwere Hilflosenentschädigung des Angehörigen gibt es keine Betreuungsgutschrift. Falls du also pflegst und die Hilflosenentschädigung noch nicht beantragt ist, ist das deine erste Aufgabe. Anleitung: Hilflosenentschädigung in der Schweiz.
Beratung kostenlos
Die kantonale AHV-Ausgleichskasse berät kostenlos zum Antrag. Pro Senectute hat zusätzlich ein Merkblatt zu Betreuungsgutschriften und kann beim Ausfüllen helfen, wenn du dir unsicher bist.
- FinanziellesHilflosenentschädigung in der Schweiz 2026: leicht, mittel, schwer7 Min.
- AngehörigenpflegeLohn als pflegende Angehörige 2026: wie viel du wirklich verdienst7 Min.
- FinanziellesPflegekosten von der Steuer abziehen: was Schweizer Familien geltend machen können8 Min.
- FinanziellesVorsorgeauftrag Schweiz · was er regelt, wann er greift, wie er entsteht9 Min.
- FinanziellesPatientenverfügung Schweiz · medizinische Entscheidungen vorab regeln8 Min.
- FinanziellesErgänzungsleistungen für Pflegekosten · wer Anspruch hat und wie der Antrag läuft8 Min.
Häufige Fragen
- Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
- Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
- Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
- Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
- Stand der Angaben?
- Letzte Verifikation: 2026-05-14. Alle Tarife mit Quellen und Abruf-Datum dokumentiert.
Du pflegst bereits? Lass dich dafür bezahlen.
Fünf Fragen, drei Minuten. Wir prüfen deine Pflegesituation redaktionell und melden uns mit den Schweizer Anbietern, die zu Lohn, Kanton und Pflegebedarf passen. Kostenlos und unverbindlich.
Anbieter-Quiz startenJede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.
- 01AHV/IV, Merkblatt Betreuungsgutschriften. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
- 02Pro Senectute, Betreuungsgutschriften. www.prosenectute.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
