Finanzielles

Betreuungsgutschriften AHV: das übersehene Pflege-Plus

Wer einen nahen Angehörigen pflegt, erhält von der AHV pro Jahr fiktive Beiträge gutgeschrieben · diese erhöhen später die eigene AHV-Rente. Auch ohne formale Anstellung.

Verifiziert am 14. Mai 2026·6 Min. Lesezeit
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Wer in der Schweiz einen nahen Angehörigen pflegt, kann pro Jahr eine sogenannte Betreuungsgutschrift bei der AHV gut anrechnen lassen · unabhängig davon, ob du dafür einen Lohn beziehst oder nicht. Diese Gutschriften wirken später, bei deiner eigenen Pensionierung, und können deine AHV-Rente um mehrere hundert Franken pro Monat erhöhen.

Was eine Betreuungsgutschrift ist · und was nicht

Eine Betreuungsgutschrift ist kein Geldbetrag, der dir ausgezahlt wird. Sie ist ein fiktives Einkommen, das die AHV deinem persönlichen Beitragskonto gutschreibt. Im Pensionsalter wird deine Rente auf Basis der durchschnittlich angerechneten Einkommen deines Berufslebens berechnet · Betreuungsjahre fliessen wie Erwerbsjahre in diese Berechnung ein.

Höhe der Betreuungsgutschrift pro Jahr3 × min. AHV-Rente
Konkret 2026 (Schätzung)ca. 47 000CHF / Jahr
Erhöht spätere Rente um (näherungsweise)50–150CHF / Monat

Voraussetzungen

  1. Du bist bei der AHV obligatorisch versichert (Wohnsitz Schweiz, kein Pensions-Alter erreicht).
  2. Der pflegebedürftige Angehörige bezieht einemittlere oder schwere Hilflosenentschädigung der AHV oder IV.
  3. Du pflegst regelmässig · keine genaue Stundenmindestmenge, aber im Sinne von "es macht einen Unterschied im Alltag des Angehörigen".
  4. Der Angehörige ist mit dir verwandt im weiteren Sinn: Eltern/Schwiegereltern, Ehe-/Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwager/Schwägerin.
  5. Du wohnst in einer Distanz, die regelmässige Betreuung praktisch erlaubt (oft so interpretiert: gleiche Wohnung oder Fahrtdistanz unter 30 Minuten).

Antragstellung · einmal pro Jahr

Die Betreuungsgutschrift muss aktiv beantragt werden · sie erfolgt nicht automatisch.

  1. Formular "Antrag auf Anrechnung von Betreuungsgutschriften" bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse beziehen oder herunterladen.
  2. Bestätigung der Hilflosenentschädigung des Angehörigen beifügen.
  3. Antrag bis spätestens Ende März des Folgejahreseinreichen, also für das Pflegejahr 2026 bis Ende März 2027.

Kombinierbar mit Lohn aus Angehörigenpflege

Wenn du als Angehörige bei einem Anbieter angestellt bist und einen Stundenlohn beziehst (siehe Lohn-Übersicht), kannst du zusätzlich Betreuungsgutschriften beantragen. Der bezogene Lohn fliesst über deine Lohnabrechnung in deine AHV-Beiträge, die Betreuungsgutschrift kommt parallel obendrauf · sofern die Voraussetzungen (Hilflosenentschädigung, Verwandtschafts- grad) erfüllt sind.

Beispielrechnung

  • AHV-Rente aus regulärer Erwerbsarbeit: ca. CHF 2 100 / Monat (60%-Pensum über 25 Jahre)
  • Plus durch 5 Betreuungsgutschriftsjahre: ca. CHF 80 / Monat
  • Total: ca. CHF 2 180 / Monat

Über 20 Pensionsjahre summiert sich der Pflege-Bonus auf rund CHF 19 000. Für Pflegejahre, die du ohnehin leistest, ist das die unterschätzte Vorsorge-Komponente.

Was, wenn die Hilflosenentschädigung fehlt?

Ohne mittlere oder schwere Hilflosenentschädigung des Angehörigen gibt es keine Betreuungsgutschrift. Falls du also pflegst und die Hilflosenentschädigung noch nicht beantragt ist, ist das deine erste Aufgabe. Anleitung: Hilflosenentschädigung in der Schweiz.

Beratung kostenlos

Die kantonale AHV-Ausgleichskasse berät kostenlos zum Antrag. Pro Senectute hat zusätzlich ein Merkblatt zu Betreuungsgutschriften und kann beim Ausfüllen helfen, wenn du dir unsicher bist.

Häufige Fragen

Was Familien hier oft wissen wollen.

Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
Stand der Angaben?
Letzte Verifikation: 2026-05-14. Alle Tarife mit Quellen und Abruf-Datum dokumentiert.
Quellen
  1. 01AHV/IV, Merkblatt Betreuungsgutschriften. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.
  2. 02Pro Senectute, Betreuungsgutschriften. www.prosenectute.ch, abgerufen am 14. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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