Die Schweizer Krankenkassen zahlen Spitex-Leistungen ausschliesslich in drei Kategorien gemäss KVG Art. 25a und KLV Art. 7a: Massnahmen der Abklärung und Beratung (CHF 76.90 pro Stunde), Behandlungspflege (CHF 63.00, z.B. Wundversorgung, Medikamenten-Verabreichung) und Grundpflege (CHF 52.60, z.B. Körperpflege, Mobilisation). Nicht übernommen: Hauswirtschaft (Kochen, Reinigung, Einkauf), reine Begleitung, soziale Betreuung ohne pflegerischen Anteil, Hilfsmittel und Wohnungsanpassungen · diese laufen über Hilflosenentschädigung, Ergänzungsleistungen oder kantonale Förderprogramme. Voraussetzung für jede KVG-Abrechnung ist eine ärztliche Verordnung. Der Patient-Selbstbehalt 2026 beträgt maximal CHF 15.35 pro Pflegetag (verdoppelt gegenüber 2025), kann aber mit EL voll gedeckt werden. Alle Schweizer Grundversicherer zahlen identische Tarife · der Unterschied liegt nur in der Zusatzversicherung.
Hauswirtschaft? Nein. Medikamenten-Bereitstellung? Ja. Begleitung zum Arzt? Selten. Wir zerlegen die Spitex-Rechnung in zwölf konkrete Leistungen mit klarem Ja/Nein-Verdikt der Krankenkasse. Für die mathematische Mechanik hinter den Stundensätzen (warum CHF 52.60?) siehe den KVG-Tarif-Mechanik-Artikel.
Drei Leistungs-Kategorien (KLV Art. 7a)
Abklärung und Beratung
Die Pflegefachperson führt eine Bedarfsabklärung durch, erstellt den Pflegeplan, koordiniert die Pflege. Diese Leistung wird ausschliesslich von ausgebildeten Pflegefachpersonen erbracht und voll abgerechnet.
Behandlungspflege
Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Verbandwechsel, Katheterpflege. Wird ausschliesslich von Pflegefachpersonen mit entsprechender Ausbildung erbracht. Vergütet nach exakten Minutenwerten gemäss KLV.
Grundpflege
Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, Essenshilfe. Diese Leistung kann auch von angestellten Angehörigen mit Pflegehelferkurs erbracht werden · Grundlage für die gesamte Angehörigenspitex-Branche.
Selbstanteil pro Tag
Die KVG schreibt einen Selbstanteil von CHF 7.65 pro Tag vor (max. CHF 232.85 pro Monat). Dieser Anteil wird zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt gerechnet.
Was die Kasse NICHT zahlt
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Putzen, Wäsche, Einkaufen) · zahlt der Kanton oder du selbst
- Reine Betreuung ohne pflegerischen Anteil · nicht KVG-pflichtig
- Begleitservice zu Arztterminen, Ausflüge
- Hotellerie-Leistungen
- Pflegehilfsmittel (separate Hilfsmittel-Verordnung HVA)
Kantonale Restfinanzierung · die andere Hälfte
Die KVG-Tarife decken nicht die vollen Kosten der Spitex-Organisation. Die Differenz · die "Restfinanzierung" · trägt der Kanton. Restfinanzierungs-Beträge variieren stark zwischen Kantonen (CHF 18.50 in AG bis CHF 26 in GE pro Stunde Grundpflege).
Voraussetzungen für Kassen-Übernahme
- Ärztliche Verordnung durch die Hausärztin oder den Spitalarzt
- Pflegebedarfsabklärung durch eine Spitex-Organisation (BESA oder RAI)
- Anmeldung bei der Krankenkasse mit Verordnung und Bedarfsabklärung
- Quartalsweise Verlaufsberichte und Re-Abklärungen
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Häufige Fragen
- Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
- Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
- Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
- Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
- Stand der Angaben?
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Anbieter-Quiz startenJede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.
- 01Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Art. 25a. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 02Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, Art. 7a. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 03Spitex Schweiz, Abrechnungs-Grundlagen. www.spitex.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
