Finanzielles

Krankenkasse und Spitex · was übernommen wird und was nicht

Die Krankenkasse zahlt nach KVG einen genau definierten Teil der Spitex-Leistungen · der Rest wird vom Kanton oder von dir selbst getragen. Was konkret übernommen wird, was nicht, und wie die Abrechnung funktioniert.

Verifiziert am 13. Mai 2026·7 Min. Lesezeit
Schweizer Schreibtisch mit Laptop, Krankenkassen-Brief und Banknoten · Symbolbild für die Aufschlüsselung von KVG-Leistungen und Selbstanteil

Die Krankenkasse zahlt nach KVG einen genau definierten Teil der Spitex-Leistungen · der Rest wird vom Kanton oder von dir selbst getragen. Was wirklich übernommen wird, was nicht und wie die Abrechnung in der Praxis funktioniert.

Drei Leistungs-Kategorien (KLV Art. 7a)

Abklärung und Beratung

Kassen-TarifCHF 79.80/h

Die Pflegefachperson führt eine Bedarfsabklärung durch, erstellt den Pflegeplan, koordiniert die Pflege. Diese Leistung wird ausschliesslich von ausgebildeten Pflegefachpersonen erbracht und voll abgerechnet.

Behandlungspflege

Kassen-TarifCHF 65.40/h

Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe, Verbandwechsel, Katheterpflege. Wird ausschliesslich von Pflegefachpersonen mit entsprechender Ausbildung erbracht. Vergütet nach exakten Minutenwerten gemäss KLV.

Grundpflege

Kassen-TarifCHF 52.60/h

Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation, Essenshilfe. Diese Leistung kann auch von angestellten Angehörigen mit Pflegehelferkurs erbracht werden · Grundlage für die gesamte Angehörigenspitex-Branche.

Selbstanteil pro Tag

Selbstanteil Klient/in (KVG)CHF 7.65/Tag

Die KVG schreibt einen Selbstanteil von CHF 7.65 pro Tag vor (max. CHF 232.85 pro Monat). Dieser Anteil wird zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt gerechnet.

Was die Kasse NICHT zahlt

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Putzen, Wäsche, Einkaufen) · zahlt der Kanton oder du selbst
  • Reine Betreuung ohne pflegerischen Anteil · nicht KVG-pflichtig
  • Begleitservice zu Arztterminen, Ausflüge
  • Hotellerie-Leistungen
  • Pflegehilfsmittel (separate Hilfsmittel-Verordnung HVA)

Kantonale Restfinanzierung · die andere Hälfte

Die KVG-Tarife decken nicht die vollen Kosten der Spitex-Organisation. Die Differenz · die "Restfinanzierung" · trägt der Kanton. Restfinanzierungs-Beträge variieren stark zwischen Kantonen (CHF 18.50 in AG bis CHF 26 in GE pro Stunde Grundpflege).

Voraussetzungen für Kassen-Übernahme

  1. Ärztliche Verordnung durch die Hausärztin oder den Spitalarzt
  2. Pflegebedarfsabklärung durch eine Spitex-Organisation (BESA oder RAI)
  3. Anmeldung bei der Krankenkasse mit Verordnung und Bedarfsabklärung
  4. Quartalsweise Verlaufsberichte und Re-Abklärungen

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Häufige Fragen

Was Familien hier oft wissen wollen.

Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
Stand der Angaben?
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Quellen
  1. 01Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Art. 25a. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
  2. 02Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, Art. 7a. www.fedlex.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
  3. 03Spitex Schweiz, Abrechnungs-Grundlagen. www.spitex.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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