Live-In-Betreuung durch polnische, slowakische, ungarische oder rumänische Pflegekräfte ist in der Schweiz weit verbreitet · und gleichzeitig rechtlich heikler, als viele Vermittler vermuten lassen. Drei Modelle dominieren den Markt, nur eines davon ist sauber legal, alle drei werden in der Praxis genutzt.
Modell 1 · Direktanstellung über Schweizer Familie
Du als Familienmitglied stellst die Pflegekraft direkt an, mit Schweizer Arbeitsvertrag, AHV/IV/ALV-Anmeldung über die Ausgleichskasse, Quellensteuer und L-Bewilligung beim Migrationsamt. Vorteil: rechtlich sauber, klare Verantwortung. Nachteil: viel Administrations-Aufwand, höhere Kosten als der Brutto-Stundenlohn vermuten lässt.
Modell 2 · Anstellung über EU-Vermittler
Eine Vermittlungsagentur in Polen, Tschechien oder Slowakei stellt die Pflegekraft an, entsendet sie in die Schweiz, du zahlst eine Pauschale an die Agentur. Vorteil: weniger Administration. Nachteil: rechtlich grauzonig · die Pflegekraft arbeitet faktisch in der Schweiz, ist aber im Heimatland angemeldet. Das Bundesgericht hat 2020 (Urteil 4A_553/2020) klargestellt, dass dann der Schweizer Mindestlohn gilt.
Modell 3 · Anstellung über Schweizer Care-Agentur
Eine Schweizer Agentur (z.B. Sandra's Huusengel, Seniorenzuhause, und ähnliche) stellt die Pflegekraft als Schweizer Arbeitgeberin an und stellt sie dir zur Verfügung. Du zahlst eine Pauschale an die Agentur, die wiederum den Lohn, die Sozialversicherungen und die Bewilligungen abdeckt. Vorteil: rechtlich am saubersten ohne Eigen-Administration. Nachteil: Pauschale ist deutlich höher als Modell 1 oder 2.
Was du klären musst
Vor Vertragsabschluss
- Welches der drei Modelle wird gewählt?
- Wer ist rechtlich Arbeitgeberin?
- Wie ist der Mindestlohn (kantonal unterschiedlich, ca. CHF 4'500 Brutto/Monat) eingehalten?
- Sind AHV/IV/ALV/UVG abgedeckt?
- Welche L-Bewilligung gilt? Personenfreizügigkeit EU/EFTA?
- Schweizer Arbeitszeitgesetz: max. 42 h/Woche, Ruhezeiten
- Wechsel-Rhythmus und Reisekosten
- Sprache der Pflegekraft (DE, CH-DE, FR, ein Wort Hochdeutsch)
Während des Einsatzes
- Klare Arbeitszeit-Dokumentation, kein "stiller 24-Stunden-Dienst"
- Tägliche Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden
- Jährlicher Urlaub nach Schweizer Recht (4 Wochen)
- Quartalsweise Lohnabrechnung schriftlich
Anbieter im Direktvergleich
- Sandra's Huusengel
- Seniorenzuhause.ch
- Live-In-Pflege · vollständiger Anbieter-Vergleich
- Beste 24h-Betreuung Schweiz · Ranking
Gegenüberstellung mit Heim und Spitex
Wenn du dich gerade fragst, ob 24h-Live-In für deine Familie überhaupt das richtige Modell ist · die Alternative Pflegeheim und die Alternative Spitex zuhause haben jeweils eigene Stärken. Wir haben sie im Vergleich 24h-Pflege vs Pflegeheim und im Entscheidungs-Ratgeber Pflegeheim vs Spitex ehrlich gegenübergestellt.
Was Familien hier oft wissen wollen.
- Was kostet 24h-Betreuung in der Schweiz pro Monat?
- Vermittlungs-Agenturen mit EU-Personal verlangen typisch CHF 9'500 bis 13'000 pro Monat (inklusive Lohn, Sozialabgaben, Vermittlungs-Marge). Selbstanstellung mit zwei rotierenden Pflegekraeften kostet CHF 5'500 bis 8'500 monatlich, ist aber administrativ deutlich aufwendiger.
- Ist 24h-Betreuung mit EU-Personal legal?
- Ja, sofern die EU-Person ueber den Schweizer Arbeitgeber ordentlich angemeldet ist (Sozialversicherungen, A1-Bescheinigung, Schweizer Mindestloehne) und Schweizer Arbeitsrecht eingehalten wird (max. Arbeitszeiten, Ruhezeiten, Lohnvorschriften). Schwarzarbeit ist illegal und wird zunehmend durchgesetzt.
- 01Staatssekretariat für Migration SEM, Personenfreizügigkeit EU/EFTA. www.sem.admin.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 02Schweizer Gewerkschaftsbund SGB, Standpunkte zu Live-In-Pflege. www.sgb.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
- 03Bundesgericht, Urteil 4A_553/2020 zu Live-In-Care. www.bger.ch, abgerufen am 13. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
