Aufschlüsselung
Drei Komponenten in einer Heim-Rechnung.
- Pflege-Tagespauschale · KVG + Restfinanzierung + Selbstanteil (max. CHF 23/Tag)
- Pension · Hotellerie, Verpflegung, Wäsche, Reinigung · selbst zu zahlen
- Zusatzleistungen · Telefon, Coiffeur, Fusspflege · selbst
Richtwerte
Tagespauschalen nach Pflegestufe.
Werte sind Marktrichtwerte über mehrere Schweizer Kantone. Konkrete Tarife im Wunsch-Heim immer schriftlich anfragen, aufgeschlüsselt in Pflege-Tagespauschale, Pension und Zusatzleistungen.
| Pflegestufe | KK / Tag | Kanton / Tag | Selbst / Tag | Pension / Mt. | Brutto / Mt. |
|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 0–2 (wenig Pflege) | CHF 0–18 | CHF 0–25 | CHF 0–23 | CHF 5'500–7'500 | CHF 6'500–8'500 |
| Stufe 3–6 (mittel) | CHF 27–54 | CHF 35–75 | CHF 23 | CHF 5'800–8'000 | CHF 8'500–11'500 |
| Stufe 7–12 (hoch) | CHF 63–108 | CHF 80–150 | CHF 23 | CHF 6'000–9'000 | CHF 11'500–15'000 |
Regionale Unterschiede
Pension nach Kanton.
Die Pension-Tagespauschale macht den grössten Unterschied zwischen den Kantonen aus. In Stadtkantonen wie Zürich oder Genf liegt sie deutlich höher als in Bergkantonen oder im Mittelland.
- Stadtkantone (ZH, GE, BS): CHF 220–280 pro Tag · CHF 6'700–8'500 monatlich
- Mittelland (BE, AG, LU, SG): CHF 180–240 pro Tag · CHF 5'500–7'300 monatlich
- Bergkantone (GR, VS, UR): CHF 150–220 pro Tag · CHF 4'600–6'700 monatlich
Mehr Details im Ratgeber Pflegeheim-Kosten nach Kanton.
Finanzierungs-Hilfen
Was die Lücke schliesst.
- Hilflosenentschädigung (HE) · CHF 615 bis 2'460 pro Jahr (im Heim halbiert). Mehr im HE-Ratgeber
- Ergänzungsleistungen (EL) · CHF 1'500 bis 6'000 pro Monat möglich. Voraussetzung: Vermögen unter CHF 100'000. Mehr im EL-Ratgeber
- Steuerabzug · Pflegekosten (nicht Pension) als ausserordentliche Krankheitskosten. Mehr im Steuer-Ratgeber
- Stiftungen · z.B. Pro Senectute Sozialfonds für Härtefälle, regionale Stiftungen
Häufige Fragen
Häufige Fragen.
- Wer zahlt was bei einem Pflegeheim-Aufenthalt?
- Die Krankenkasse deckt den pflegerischen Anteil nach KVG. Der Kanton ergänzt den Pflegeanteil über die Restfinanzierung. Der Selbstanteil Pflege beträgt maximal CHF 23 pro Tag. Hotellerie und Pension (Unterkunft, Verpflegung, Wäsche) bezahlt die Person komplett selbst aus Rente, Vermögen oder über Ergänzungsleistungen.
- Wie viel zahlt man als Heimbewohner/in netto?
- Die Frage hängt von Pflegestufe, Pension-Tagessatz und EL-Anspruch ab. Mit EL und tiefer Rente kommen oft nur CHF 0 bis 1'500 pro Monat aus eigenem Vermögen. Ohne EL-Anspruch sind es typischerweise CHF 4'000 bis 8'000 pro Monat.
- Was deckt die Krankenkasse maximal pro Tag?
- Maximal CHF 108 pro Tag bei höchster Pflegestufe (12). Diese Beträge basieren auf KVG Art. 25a und gelten in der ganzen Schweiz gleich.
- Was ist die kantonale Restfinanzierung?
- Die Differenz zwischen den effektiven Pflegekosten und der Summe aus KVG-Tarif und Selbstanteil. Diesen Anteil trägt der Wohnsitzkanton der pflegebedürftigen Person automatisch · du musst dafür keinen separaten Antrag stellen.
- Wann übernehmen Ergänzungsleistungen die Pension?
- EL greift, wenn anrechenbares Vermögen unter dem Freibetrag liegt (CHF 100'000 Einzelperson, CHF 200'000 Ehepaar) und das Einkommen die Bedarfsschwelle nicht erreicht. Antrag bei der kantonalen Ausgleichskasse, Bewilligung in 4 bis 12 Wochen.
- Sind Heim-Kosten steuerlich absetzbar?
- Ja, die Pflegekosten (nicht die Pension) sind in den meisten Kantonen als ausserordentliche Krankheitskosten in der Steuererklärung abziehbar, wenn sie über 5% des Reineinkommens hinausgehen. Belege sammeln und mit Steuererklärung einreichen.