Eine Woche Ferien, ein dringendes Wochenende, ein Auslandseinsatz · und plötzlich steht die ganze Pflege still. Falsch geplant. Fünf reale Optionen für die Ferienvertretung pflegender Angehöriger in der Schweiz, von der subventionierten Stundenpauschale bis zur temporären Heimaufnahme. Mit echten Preisen und realistischen Buchungsfristen.
1. Entlastungsdienst SRK · die Stundenpauschale
Das Schweizerische Rote Kreuz organisiert in fast allen Kantonen Entlastungsdienste, die stundenweise einspringen · für Betreuung ohne Pflege-Anteil. Du bekommst eine geschulte Freiwillige oder eine Teilzeit-Fachperson, die zwei bis acht Stunden täglich präsent ist. Praktisch für Tagesausflüge, Erledigungen oder einzelne Ferientage.
2. Tagesstrukturen und Tagesheime
Tagesstrukturen für Senioren (oft demenz-spezialisiert) holen die pflegebedürftige Person morgens ab, betreuen sie strukturiert bis zum Abend und bringen sie zurück. Bei Hilflosenentschädigung- Empfängern kann ein Teil der Kosten via EL erstattet werden. Ideal für 1 bis 3 Werktage pro Woche, weniger für längere Abwesenheiten.
3. Ferienaufenthalt im Pflegeheim
Die meisten Schweizer Pflegeheime nehmen für ein bis vier Wochen Ferien- oder Übergangs-Bewohnerinnen auf. Die KVG-Pflege- Komponente wird normal abgerechnet (BESA/RAI-Stufe), die Hotellerie zahlst du selbst oder via EL. Sommer- und Weihnachtsferien sind oft drei Monate im Voraus zu buchen.
4. Temporäre Live-In-Vertretung
Mehrere 24h-Vermittler nehmen Kurzeinsätze von 1 bis 4 Wochen. Eine Pflegekraft zieht für die Vertretungsdauer bei der pflegebedürftigen Person ein. Wichtig: die Person muss bereit sein, jemand Fremdes in dieser Intensität in der Wohnung zu haben · für viele ältere Personen ist das eine Hürde. Mehr im Live-In-Vergleich.
5. Familienverbund und Nachbarschaftshilfe
Die unterschätzteste Option: Geschwister, erwachsene Kinder, Nachbarn übernehmen abwechselnd Schichten. Pro Senectute kann beim Schichtplan helfen, in einigen Gemeinden gibt es organisierte Time-Bank-Modelle, in denen Pflege-Stunden gegenseitig getauscht werden.
Was die Krankenkasse übernimmt
Die Krankenkasse zahlt während der Vertretung weiter den ordentlichen KVG-Tarif für pflegerische Leistungen · ganz egal, wer sie erbringt (du, Spitex, Live-In, Heim). Was sie nicht zahlt: Hotellerie, Betreuung ohne pflegerischen Anteil, Tagesstruktur-Pauschale. Diese Kosten fallen auf die Familie oder via Ergänzungsleistungen auf die kantonale Kasse. Mehr im Krankenkassen-Leistungs-Artikel.
Wer organisiert das alles?
Die kantonale Pro Senectute oder die Sozialdienste deiner Gemeinde sind die richtigen Anlaufstellen. Sie kennen die regionalen Anbieter, Wartelisten und Subventions-Möglichkeiten · und die Beratung ist immer kostenlos. Mit 4 bis 8 Wochen Vorlauf ist meist alles realistisch organisierbar. Spontan funktioniert am ehesten Punkt 5 (Familie/Nachbarschaft).
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Was Familien hier oft wissen wollen.
- Wo finde ich kostenlose erste Beratung?
- Pro Senectute betreibt in jedem Kanton eine kostenlose Beratungsstelle fuer aeltere Menschen und ihre Angehoerigen. Daneben Caritas, Spitex Schweiz, Schweizerisches Rotes Kreuz und kantonale Sozialberatungs-Stellen.
- Wie schnell muss ich entscheiden?
- Akute Pflegesituationen brauchen sofortige Massnahmen (Spital-Sozialdienst, Notfall-Spitex, Hilfsmittelvermittlung). Strukturelle Entscheidungen wie Anstellungsverhaeltnis, Anbieter-Wahl oder Hilflosenentschädigung-Antrag haben meist 4 bis 12 Wochen Bearbeitungszeit. Plane den Antrag fuer die Hilflosenentschädigung fruehestmöglich (3 bis 6 Monate Bearbeitungszeit).
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Anbieter-Quiz startenJede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.
- 01Schweizerisches Rotes Kreuz, Entlastungsdienst. www.redcross.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
- 02Pro Senectute, Entlastungs-Angebote. www.prosenectute.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
- 03Curaviva, Ferienbetten in Pflegeheimen. www.curaviva.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.
