Finanzielles

Pflegegeld Schweiz · was du wirklich meinst und wieviel es ist

„Pflegegeld“ ist im Schweizer System kein offizieller Begriff · das was Deutsche so nennen, heisst hier Hilflosenentschädigung. Wieviel sie ist, wie sie sich von Pflege-Lohn und Betreuungsgutschriften unterscheidet und warum diese Begriffsverwirrung dich Geld kosten kann.

Stand 15. Mai 20265 Min. Lesezeit3 Quellen
Geöffneter offizieller Schweizer Versicherungs-Brief auf dunklem Holztisch · Symbolbild für AHV/IV-Hilflosenentschädigung
Kurzantwort

„Pflegegeld" ist im Schweizer System kein offizieller Begriff · was Deutsche so nennen, heisst hier Hilflosenentschädigung (HE). Die HE ist eine steuerfreie monatliche Geldleistung von AHV oder IV an die pflegebedürftige Person (nicht an die Angehörige) und beträgt 2026 zwischen CHF 4 920 (leicht) und CHF 19 680 pro Jahr (schwer). Davon zu unterscheiden sind zwei weitere Pflege-Geldströme in der Schweiz: erstens der Pflege-Lohn aus einer Anstellung als pflegende Angehörige bei einer Schweizer Angehörigenspitex (CHF 30 bis 45 brutto pro Stunde, einkommenssteuerpflichtig). Zweitens die AHV- Betreuungsgutschrift · eine fiktive Beitragsleistung von CHF 45 360 pro Pflegejahr, die später die eigene Altersrente erhöht. Alle drei Leistungen sind kombinierbar und werden in der Praxis oft verwechselt, was Familien jährlich mehrere tausend Franken kosten kann. Wir empfehlen, alle drei nacheinander zu prüfen und systematisch zu beantragen.

Wer in der Schweiz nach „Pflegegeld" googelt, sucht meist eines von drei Dingen · und alle drei heissen hier anders. Das deutsche Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung der Pflegeversicherung an Angehörige · die hat es so in der Schweiz nicht. Die naheliegenden Schweizer Pendants sind die Hilflosenentschädigung, der Pflege-Lohn aus der Angehörigenanstellung und die AHV-Betreuungsgutschrift. Drei sehr unterschiedliche Sachen, und genau die Verwechslung kostet Familien jährlich mehrere tausend Franken.

Hilflosenentschädigung · das was am ehesten „Pflegegeld" ist

Die Hilflosenentschädigung ist eine monatliche Geldleistung der AHV (bei Rentnern) oder IV (bei Erwerbsalter) an die pflegebedürftige Person · nicht an die Angehörige. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit:

Leichte Hilflosigkeit (AHV, zuhause)CHF 410/Monat
Mittlere HilflosigkeitCHF 1 025/Monat
Schwere HilflosigkeitCHF 1 640/Monat

Im Jahr macht das zwischen CHF 4 920 und CHF 19 680. Die Leistung ist steuerfrei, vermögensunabhängig, und sie hindert weder eine Pflegelohn-Anstellung noch eine AHV-Betreuungsgutschrift. Mehr Details im Hilflosenentschädigungs-Artikel.

Pflege-Lohn · was an die pflegende Angehörige geht

Wer den Pflegehelferkurs SRK absolviert und sich bei einer Schweizer Angehörigenspitex anstellen lässt, bekommt einen regulären Lohn ausbezahlt · zwischen CHF 30 und CHF 38 brutto pro geleisteter Pflegestunde, in Spitzenfällen bis CHF 45. Das ist kein „Pflegegeld", sondern Erwerbseinkommen mit allem was dazu gehört (AHV-Beiträge, Steuern, evtl. Pensionskasse). Mehr im Lohn-Hauptartikel.

AHV-Betreuungsgutschrift · keine Geldzahlung, aber wichtig

Wer eine in der gleichen Generation lebende Verwandte regelmässig pflegt, erhält von der AHV eine fiktive Beitragsgutschrift · 3-mal die maximale AHV-Beitragspflicht. Das ist kein Cash, sondern verbessert deine spätere AHV-Rente um typischerweise CHF 100 bis 200 monatlich. Antrag nicht vergessen · mehr dazu.

Was du wann kombinieren kannst

Die drei Leistungen schliessen sich nicht gegenseitig aus · im Gegenteil, eine gut betreute Pflege-Familie nutzt alle drei parallel:

  • Pflegebedürftige Person bezieht Hilflosenentschädigung (steuerfrei, geht ans Konto der Person).
  • Du als pflegende Angehörige bist bei einer Angehörigenspitex angestellt und beziehst regulären Stundenlohn.
  • Beim AHV-Antrag jährlich die Betreuungsgutschrift eintragen lassen.

Wo der Antrag wirklich gestellt wird

Hilflosenentschädigung läuft bei AHV-Bezügern über die kantonale Ausgleichskasse, bei IV-Bezügern über die kantonale IV-Stelle. Pflege-Lohn-Anstellung läuft direkt mit dem gewählten Anbieter. Betreuungsgutschrift wird einmalig (oder jährlich neu) bei der eigenen AHV-Ausgleichskasse beantragt.

Begriffsverwirrung in einer Übersicht

  • Pflegegeld · deutscher Begriff, kein Schweizer Pendant 1:1
  • Hilflosenentschädigung · Geldleistung an die pflegebedürftige Person
  • Pflege-Lohn · Erwerbslohn an die pflegende Angehörige
  • Betreuungsgutschrift AHV · fiktiver Renten-Beitrag, kein Cash
  • Ergänzungsleistungen EL · bei Einkommens-/Vermögenslücke, eigenes Verfahren
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Häufige Fragen

Welche Sozialleistungen kann ich kombinieren?
Hilflosenentschädigung (steuerfrei), Ergänzungsleistungen (bedarfsabhaengig), Betreuungsgutschriften AHV (verbessert spätere AHV-Rente), KVG-Anteil der Pflege, kantonale Restfinanzierung und teils kommunale Hilfen lassen sich kombinieren - sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfuellt sind.
Sind diese Leistungen steuerpflichtig?
Hilflosenentschädigung ist steuerfrei. Pflege-Lohn als pflegende Angehoerige ist normal einkommenssteuerpflichtig. AHV-Betreuungsgutschriften sind keine Bargeldzahlung, sondern eine Renten-Verbesserung - daher nicht steuerlich relevant.
Stand der Angaben?
Letzte Verifikation: 2026-05-15. Alle Tarife mit Quellen und Abruf-Datum dokumentiert.

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Quellen & Methodik

Jede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.

  1. 01Bundesamt für Sozialversicherungen, Hilflosenentschädigung AHV/IV. www.bsv.admin.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
  2. 02AHV/IV Merkblatt 3.01 Hilflosenentschädigung. www.ahv-iv.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.
  3. 03Pro Senectute, Pflegegeld-Beratung. www.prosenectute.ch, abgerufen am 15. Mai 2026.

Dieser Artikel ist redaktioneller Inhalt und keine Rechts oder Steuerberatung. Bei verbindlichen Fragen wende dich an deine Anstellungsfirma, deine Pro-Senectute-Beratungsstelle oder einen Fachanwalt.

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