St. Gallen deckelt die Patientenbeteiligung 2026 nicht pauschal, sondern je Leistungsart: maximal CHF 15.35 pro Tag für Abklärung, CHF 12.60 für Behandlungspflege, CHF 10.50 für reine Grundpflege · Rechtsbasis Art. 15 des Gesetzes über die Pflegefinanzierung (sGS 331.2). Die KVG-Anteile sind national fix: CHF 76.90/63.00/52.60 pro Stunde. Zusätzlich publiziert der Kanton Höchstansätze nach Art. 11 PFV (CHF 112.35/94.50/79.80, Angehörigen-Grundpflege CHF 68.90) sowie einen Rahmenvertrag 2026 zwischen dem Kanton und den Spitex-Verbänden: Organisationen rechnen mit CHF 114.25/97.60/85.10 pro Stunde ab, die Gemeinde-Restfinanzierung beträgt pauschal CHF 22.00 pro Stunde. Freiberufliche Pflegefachpersonen (SBK) verrechnen CHF 113.90/100.00/89.60, mit einer Restfinanzierung bis CHF 37.00 pro Stunde. Restfinanzierungs-pflichtig ist die politische Wohnsitzgemeinde (Art. 12, 16 PFG). Befreit von der Patientenbeteiligung sind Personen unter 18 Jahren sowie Fälle im Zusammenhang mit Mutterschaft. Für Akut- und Übergangspflege gelten höhere Ansätze (CHF 121.30/109.35/95.40 pro Stunde), finanziert zu 55 Prozent durch die Gemeinde und zu 45 Prozent durch den Krankenversicherer, ohne Patientenbeteiligung, befristet auf maximal 14 Tage.
Tarif-Übersicht Kanton St. Gallen
Was du je Leistungsart selbst zahlst
Die Patientenbeteiligung beträgt in St. Gallen 20 Prozent des KV-Anteils, gedeckelt pro Leistungsart und Tag: CHF 15.35 für Abklärung/Beratung, CHF 12.60 für Behandlungspflege, CHF 10.50 für Grundpflege. Wer nur Grundpflege bezieht, zahlt also spürbar weniger als das Bundesmaximum von CHF 15.35. Befreit sind Personen unter 18 Jahren sowie Fälle im Zusammenhang mit Mutterschaft.
Rahmenvertrag 2026 · Ansätze und Restfinanzierung
Der Rahmenvertrag zwischen dem Kanton (VSGP) und den Verbänden Spitex-Verband, ASPS und SVSG legt für Spitex-Organisationen Stundenansätze von CHF 114.25 (Abklärung), CHF 97.60 (Behandlung) und CHF 85.10 (Grundpflege) fest, dazu eine pauschale Gemeinde-Restfinanzierung von CHF 22.00 pro Stunde. Freiberufliche Pflegefachpersonen unter SBK-Vertrag verrechnen CHF 113.90/100.00/89.60 pro Stunde, mit einer Restfinanzierung von bis zu CHF 37.00 pro Stunde durch die Wohnsitzgemeinde.
Rechenbeispiel · 2 Stunden Grundpflege täglich
Hauswirtschaft und Ergänzungsleistungen
Die Spitex St. Gallen AG verrechnet Hauswirtschaft mit CHF 42.00 pro Stunde, Fahrten mit CHF 0.70 pro Kilometer; Tarife variieren je nach Gemeinde und Organisation. Ergänzungsleistungen übernehmen üblicherweise Selbstbehalt, Franchise und Patientenbeteiligung vollständig, bei Hauswirtschaft in der Regel den gesamten Betrag. Die Stadt St. Gallen kennt zudem einkommensabhängige "Sozialgutschriften", die den Hauswirtschafts-Tarif senken.
Vertiefung
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Häufige Fragen
- Welche Anbieter sind in meinem Kanton verfügbar?
- Schweizweit aktive Anbieter (Pflegewegweiser, Solicare) sind ueberall verfügbar. Lokal aktive Anbieter sind nur in den explizit genannten Kantonen taetig. Die Tabelle in diesem Artikel fasst die fuer den jeweiligen Kanton relevanten Anbieter zusammen.
- Wie unterscheidet sich die Restfinanzierung pro Kanton?
- Die kantonale Restfinanzierung der Angehoerigenpflege liegt zwischen CHF 18.50 (Aargau, Solothurn) und CHF 26.00 (Genf) pro Pflegestunde. Sie ergaenzt den KVG-Anteil von CHF 52.60 auf die Vollkosten. Wohnsitzkanton entscheidet, nicht Anbieter-Sitz.
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Anbieter-Quiz startenJede Tarif- und Lohn-Aussage in diesem Artikel wurde am Datum unten gegen die genannte Originalquelle verifiziert. Wir prüfen quartalsweise nach.
- 01Kanton St. Gallen, Pflegefinanzierung 2026 (Höchstansätze und Rahmenvertrag). www.sg.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 02Gesetz über die Pflegefinanzierung sGS 331.2, Art. 12, 15, 16. www.gesetzessammlung.sg.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 03Spitex St. Gallen AG, Tarifblatt. www.spitex-stgallen.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
- 04KLV Art. 7a, Beiträge der Krankenversicherung (Fassung 1.1.2026). fedlex.admin.ch, abgerufen am 11. Juli 2026.
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